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mid Groß-Gerau - Bis Ende Juli 2023 sollen achtzig Prozent der Apotheken mit Lesegeräten für das E-Rezept ausgestattet sein. VZ NRW / adpic

So klappt es ab 1. Juli mit dem E-Rezept

Ab 1. Juli soll das elektronische Rezept in vielen Arztpraxen und Apotheken funktionieren. Wie es sich konkret nutzen lässt, erklärt Sabine Wolter, Gesundheitsrechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.


Ab 1. Juli soll das elektronische Rezept in vielen Arztpraxen und Apotheken funktionieren. Wie es sich konkret nutzen lässt, erklärt Sabine Wolter, Gesundheitsrechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.

Arztpraxen werden künftig keine rosa Rezepte für gesetzlich Versicherte mehr ausstellen, sondern digitale Rezepte. Für gesetzlich Versicherte gibt es dann drei Wege, um ein E-Rezept in einer Apotheke einzulösen: Über die E-Rezept- App der zuständigen nationalen Agentur Gematik, über die elektronische Gesundheitskarte oder über einen Papierausdruck mit dem digitalen Rezept-Code.

Die spezielle E-Rezept-App kann man in den App-Stores von Google oder Apple downloaden und auf dem Smartphone installieren. Dafür sind die elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion (sog. Near-Field-Communication) und die dazugehörige PIN erforderlich, die Versicherte bei der Krankenkasse anfordern können.

Außerdem braucht man ein NFC-fähiges Smartphone mindestens mit Betriebssystem iOS 15 oder Android 7. Wer die E-Rezept-App nicht herunterladen möchte oder kein geeignetes Smartphone hat, kann künftig das E-Rezept in der Apotheke einfach mit seiner Gesundheitskarte einlösen. Es besteht aber auch noch die Möglichkeit, sich in der Arztpraxis den digitalen Rezept-Code ausdrucken zu lassen.

Das E-Rezept besteht aus einem 2D-Code, ähnlich einem QR-Code. Technisch gesehen ist das, was die Patienten von ihren Ärzten erhalten, nicht das Rezept selbst, sondern nur eine Art Schlüssel, mit dem man digital auf die Rezeptdaten zugreifen kann, entweder über die E-Rezept-App, die elektronische Gesundheitskarte oder über den Code auf dem Papierausdruck.

Die Apotheken können das elektronische Rezept über den 2D-Code von einem gesicherten Fachdienstserver abrufen. Will man zum Beispiel das E-Rezept über die elektronische Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen, steckt man die Versichertenkarte dort einfach in das Lesegerät, ähnlich wie bei einer Kartenzahlung. Das E-Rezept wird dann in der Datenbank abgerufen.

Das E-Rezept soll Versicherten Zeit sparen und Abläufe vereinfachen, z.B. in der Apotheke. Insbesondere über die E-Rezept-App können Versicherte das Rezept direkt online an ihre Wunschapotheke senden, dort anfragen, ob es vorrätig ist und dann der Wunschapotheke zuweisen, ohne in die Apotheke gehen zu müssen.

Viele Apotheken nutzen bereits einen Lieferdienst für Medikamente. E-Rezepte können über die Apothekensuche in der App entweder einer Vor-Ort-Apotheke oder einer Versandapotheke zugewiesen werden. Bei Versandapotheken entfällt dann der Postversand des Originalrezepts bei verschreibungspflichtigen Medikamenten.

Mit dem E-Rezept können Folgerezepte aus den Arztpraxen direkt in die App der Versicherten geschickt werden, ohne Praxistermin. Ärzte können auch elektronische Folgerezepte und E-Rezepte im Anschluss an eine Videosprechstunde ausstellen und den Rezeptcode elektronisch an Patienten mit E-Rezept-App versenden.

Mit der Familienfunktion der E-Rezept-App können gesetzlich Versicherte die Rezepte für andere Menschen, auf deren ausdrücklichen Wunsch, in ihrer eigenen E-Rezept-App aufrufen und in der Apotheke einlösen. Die E-Rezept-App soll nach und nach erweitert werden: In Zukunft sollen auch andere Verordnungen, digitale Gesundheitsanwendungen sowie Überweisungen für Fachärzte, Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege digitalisiert werden. Auch für privat Versicherte soll die E-Rezept-App künftig nutzbar werden.

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