Verständliche AGB sind ein Muss

Nicht jeder Mensch spricht englisch. Das müssen international agierende Unternehmen in Hinsicht auf ihre Kunden auch berücksichtigen, so Verbraucherschützer.


Nicht jeder Mensch spricht englisch. Das müssen international agierende Unternehmen in Hinsicht auf ihre Kunden auch berücksichtigen, so Verbraucherschützer. Der verbreitete Messengerdienst WhatsApp hat auf seiner deutschen Internetseite die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) deshalb auch auf Deutsch bereit zu stellen. Dieser Forderung wurde jetzt vom Berliner Kammergericht bei einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) stattgegeben.

"AGB von Unternehmen sind ohnehin oft lang und für Verbraucher schwer verständlich. Dass die Millionen deutschen Nutzer von WhatsApp diese nicht auch noch einer fremden Sprache hinnehmen müssen, ist auch ein wichtiges Signal an andere international handelnde Unternehmen", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Alltagsenglisch sei hierzulande zwar verbreitet, nicht aber juristisches, vertragssprachliches und kommerzielles Englisch, so das Urteil des Gerichts. Den Kunden könnten keine komplexen fremdsprachlichen Regelwerke zugemutet werden. Noch gilt das Urteil des Kammergerichts nicht als rechtskräftig, das Unternehmen kann beim Bundesgerichtshof dagegen Beschwerde einreichen. (Az. 5 U 156/14). Bis dahin müssen Kunden dann zum besseren Verständnis ihr Wörterbuch bereit halten.

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