Wenn das Smartphone einen Sprung hat

Viele Smartphone-Besitzer haben diese leidvolle Erfahrung schon gemacht. Einmal nicht aufgepasst - und schon ist das teure Gerät auf den Boden gefallen. Das Display hat dann einen Sprung. Das sieht nicht nur hässlich aus, sondern in vielen Fällen funktioniert nach dem freien Fall auch die Technik nicht mehr. Danach folgt der nächste Schock: Für die Reparatur werden 200 bis 300 Euro fällig. Was also tun?


Viele Smartphone-Besitzer haben diese leidvolle Erfahrung schon gemacht. Einmal nicht aufgepasst - und schon ist das teure Gerät auf den Boden gefallen. Das Display hat dann einen Sprung. Das sieht nicht nur hässlich aus, sondern in vielen Fällen funktioniert nach dem freien Fall auch die Technik nicht mehr. Danach folgt der nächste Schock: Für die Reparatur werden 200 bis 300 Euro fällig.

Was also tun? "Bevor sich Nutzer bei Reparaturdiensten Rat holen, sollten sie prüfen, ob für das defekte Gerät nicht die Gewährleistung eintritt. Denn durch Reparaturversuche, auch professionelle von der Werkstatt, wird diese aufs Spiel gesetzt", erklärt Rita Deutschbein vom Onlinemagazin teltarif.de.

Was aber ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie? Die Gewährleistung ist durch das Gesetz geregelt und beträgt in Deutschland für Neuware in der Regel zwei Jahre. Innerhalb der Gewährleistung wird dem Kunden bei einem Produktmangel eine kostenlose Beseitigung des Fehlers vom Händler garantiert, wobei die Beseitigung sowohl den Austausch des Gerätes als auch die Reparatur des selbigen umfassen kann.

"Vor allem, wenn das Gerät schon erhebliche Gebrauchsspuren aufweist, sollte lieber auf die Gewährleistung zurückgegriffen werden, da der Händler sonst die Gebrauchsspuren und die zwischenzeitliche Nutzung in Rechnung stellen könnte", rät Deutschbein. Für die Garantie gibt es dagegen keine rechtlichen Vorgaben. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers.

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