Datenschutz: Mehr Rechte für Verbraucher

Ob mit Blick auf Soziale Netzwerke oder wegen Hackerangriffen auf Firmen oder gar staatliche Einrichtungen - das Thema Datenschutz steht immer wieder im Fokus. Wenn ab 25. Mai die neue EU-Datenschutzgrundverordnung gilt, gibt es für Verbraucher einige Veränderungen.


Ob mit Blick auf Soziale Netzwerke oder wegen Hackerangriffen auf Firmen oder gar staatliche Einrichtungen - das Thema Datenschutz steht immer wieder im Fokus. Wenn ab 25. Mai die neue EU-Datenschutzgrundverordnung gilt, gibt es für Verbraucher einige Veränderungen.

Verbraucher müssen dann viel umfassender als bisher darüber informiert werden, welche Daten in welcher Form über sie gespeichert sind - und wie diese verwendet werden, teilt die ARAG Versicherung mit. Neu eingeführt wird mit der DSGVO beispielsweise auch ein "Recht auf Vergessen werden", das Bürger in bestimmten Fällen einfordern können. Zudem müssen strenge Datenschutzeinstellungen in Zukunft der Standard sein. Das "Recht auf Datenübertragbarkeit" sichert Verbrauchern insbesondere bei digitalen Diensten wie Apps die Möglichkeit, ihre Daten von einem Anbieter zum nächsten mitzunehmen. Bei der Umsetzung des erhöhten Datenschutzes sollen "Privacy bei Design", also der Schutz der Daten durch entsprechende technische Vorrichtungen, und "Privacy bei Default", Datenschutz mittels nutzerfreundlicher Voreinstellungen, Abhilfe schaffen.

Anbieter, die Daten sammeln und verarbeiten, unterliegen künftig verschärften Dokumentations- und Rechenschaftspflichten. Unternehmen müssen unter anderem nachweisen können, dass Kunden und Nutzer entsprechende Zustimmungen zur Datennnutzung erteilt haben.

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