Drohnen-Regeln für den Urlaub

Die Drohnen-Dichte steigt ständig - und immer häufiger werden die fliegenden Kameras auch im Urlaub eingesetzt. Doch Vorsicht: In manchen Ländern ist es ziemlich gefährlich, das angesagte Gerät fliegen zu lassen.


Die Drohnen-Dichte steigt ständig - und immer häufiger werden die fliegenden Kameras auch im Urlaub eingesetzt. Doch Vorsicht: In manchen Ländern ist es ziemlich gefährlich, das angesagte Gerät fliegen zu lassen.

So zitiert das Branchenportal IT-Business aus dem Blog my-road.de, dass Drohnen-Nutzern in Ghana bis zu 30 Jahre Gefängnis drohen. Über Sehenswürdigkeiten wie dem Kolosseum in Rom, dem Machu Picchu in Peru oder der Chichen Itza in Mexiko sind Luftaufnahmen sowieso grundsätzlich verboten. In Indonesien ist ihr Einsatz akribisch geregelt: Hier dürfen die Mini-Flieger nur aufsteigen, solange die Sonne sichtbar ist und die Sichtweite mindestens 4,8 Kilometer beträgt. "Außerdem darf sie nicht von einem fahrenden Fahrzeug aus gesteuert werden - Boote ausgenommen", heißt es bei IT-Business. In Kuba und Marokko sei es an der Tagesordnung, dass Drohnen schlicht beschlagnahmt würden. Und in Jordanien dürfen sie erst ab einem Alter von 21 Jahren betrieben werden.

100 Meter Flughöhe - das ist in Deutschland das Maximum. In 18 Ländern weltweit liegt die maximale Flughöhe niedriger, in 85 höher.

STARTSEITE