Diese Rechte hat der Chef bei privaten Mails

Bei der Arbeit sind private Mails schnell geschrieben und verschickt. Problematisch wird es, wenn sie vom Arbeitgeber verboten sind. Denn wenn der Chef das Schreiben von privaten E-Mails während der Arbeitszeit nicht toleriert, hat er gewisse Kontrollrechte. Die sind allerdings begrenzt.


Bei der Arbeit sind private Mails schnell geschrieben und verschickt. Problematisch wird es, wenn sie vom Arbeitgeber verboten sind. Denn wenn der Chef das Schreiben von privaten E-Mails während der Arbeitszeit nicht toleriert, hat er gewisse Kontrollrechte. Die sind allerdings begrenzt.

Der Arbeitgeber darf äußere Daten, wie zum Beispiel den Zeitpunkt der Absendung und die angeschriebene Adresse, überprüfen. Und er kann kontrollieren, ob die Nachricht einen dienstlichen Charakter hat. Darauf weist der Bund-Verlag in seinem Blog für Betriebsräte hin.

Dennoch darf der Arbeitgeber den Inhalt der Nachricht nicht ohne Weiteres lesen. Denn eine umfassende oder automatisierte Überwachung der E-Mails ist unzulässig. Auch eine technisierte Überwachung mit Hilfe einer Kontroll-Software ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten. Der Chef darf also höchstens Stichproben durchführen, um zu überprüfen, ob der Beschäftigte sich an die Regeln hält. Ausnahme: Es besteht ein begründeter Verdacht einer Straftat - etwa einer Veruntreuung oder der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen - oder einer gravierenden Pflichtverletzung.

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