5G in der Warteschleife

Die Bundesnetzagentur hat die finalen Vergabebedingungen und Regeln für die 5G-Frequenzauktion im Frühjahr 2019 bekannt gegeben. Bis zum 25. Januar können Unternehmen Zulassungsanträge für die Auktion stellen. Doch es gibt Kritik am Regelwerk.


Die Bundesnetzagentur hat die finalen Vergabebedingungen und Regeln für die 5G-Frequenzauktion im Frühjahr 2019 bekannt gegeben. Bis zum 25. Januar können Unternehmen Zulassungsanträge für die Auktion stellen. Doch es gibt Kritik am Regelwerk.

Denn die Bundesnetzagentur hatte das Regelwerk im Vergleich zum ersten Entwurf Mitte September 2018 teilweise drastisch verschärft. Die endgültigen Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion fordern von den Netzriesen Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica höhere Investitionsleistungen und folglich mehr Kosten.

Die Industrie sowie die Bundesregierung drängen auf eine schnelle sowie vor allem flächendeckende Einführung von 5G mit hohen Datenraten und geringen Latenzzeiten. Um möglichst wenig Geld für den Aufbau eines 5G-Netzes zu zahlen, wehren sich die Netzbetreiber jedoch gegen einen flächendeckenden Ausbau.

Der Behörde zufolge wurden die wirtschaftlichen Belange der Netzbetreiber jedoch berücksichtigt. So haben Telekom & Co. die Möglichkeit, stärker mit Wettbewerbern zu kooperieren, um so zusätzlich die wirtschaftliche Belastung im Rahmen zu halten, berichtet das Portal IT-Business.

Die Behörde geht sogar noch einen Schritt weiter, indem sie Kooperationen von den Netzbetreibern regelrecht fordert: "Bei der Umsetzung der Versorgungsauflagen erwartet die Bundesnetzagentur eine Zusammenarbeit zwischen den Netzbetreibern in Gebieten, in denen sich der Ausbau durch einen Einzelnen wirtschaftlich nicht lohnt", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

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