Amazon unter Beobachtung

Der Online-Handel nimmt vor Weihnachten noch einmal rasant an Fahrt auf. Vor allem bei Amazon klingelt da die Kasse. Doch der Internet-Versandhändler hat aktuell auch Ärger.


Der Online-Handel nimmt vor Weihnachten noch einmal rasant an Fahrt auf. Vor allem bei Amazon klingelt da die Kasse. Doch der Internet-Versandhändler hat aktuell auch Ärger. Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vertritt nämlich in einem Gutachten die Auffassung, dass das EU-Recht Unternehmen nicht von der Haftung für Markenrechtsverletzungen befreit, wenn diese aktiv am Vertrieb von Waren beteiligt sind.

Das bedeutet: Bei Amazon betreffe das Waren, die im Rahmen des Programmes "Versand durch Amazon" ausgeliefert werden. Das Programm ermöglicht Verkäufern, Produkte in Amazon-Logistikzentren zu lagern. Amazon übernimmt dabei auch Verpackung und Versand.

Der Generalanwalt erklärte, Online-Plattformen sollten sich bewusst sein, dass sie ohne eine Kontrolle der Waren als Vertriebskanal für illegale, gefälschte, gestohlene oder unethische Produkte dienen könnten.

Der Hintergrund des Gutachtens ist ein Rechtsstreit mit dem Kosmetikkonzern Coty. Dessen deutsches Tochterunternehmen hatte verschiedene Firmen des Amazon-Konzerns vor deutschen Gerichten wegen der Lagerung und des Versands von Davidoff-Parfüm verklagt. Über einen Testkäufer hatte Coty festgestellt, dass das Parfüm von Dritten über Amazon ohne Genehmigung verkauft wurde. Der Konzern sieht dadurch seine Markenrechte verletzt.

Amazon hingegen verweist darauf, dass es dem EuGH-Gutachten zufolge Ausnahmen von der Haftung gebe: Zum Beispiel dann, wenn das betroffene Unternehmen die für die Aufdeckung von Markenrechtsverletzungen notwendigen Mittel bereitstelle. Ein EuGH-Grundsatzurteil zu der Sache wird laut tagesschau.de innerhalb der nächsten Monate erwartet. Auf dessen Basis wird der zuständige Bundesgerichtshof dann im Einzelfall entscheiden.

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