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mp Groß-Gerau - Viele Patienten schrecken wegen der aktuellen Gesetzeslage zurück, bei Behandlungsfehlern ihre Ansprüche geltend zu machen. Dr. Manuel Gonzales Reyes / pixabay.com

AOK fordert Stärkung der Rechte bei Behandlungsfehlern

Der 'Welttag der Patientensicherheit 2023' am 17. September steht unter dem Motto, die Stimme der Patienten zu stärken. Die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) spricht sich aus diesem Anlass für eine Nachbesserung das Patientenrechtegesetzes von 2013 aus.


Der "Welttag der Patientensicherheit 2023" am 17. September steht unter dem Motto, die Stimme der Patienten zu stärken. Die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) spricht sich aus diesem Anlass für eine Nachbesserung das Patientenrechtegesetzes von 2013 aus.

Trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag habe die Ampel-Regierung immer noch kein Gesetz auf den Weg gebracht, bei dem die Patientenrechte im Mittelpunkt stehen würden, kritisiert Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.

"Dabei ist es dringend an der Zeit, das Patientenrechtegesetz von 2013 weiterzuentwickeln. Lücken in den aktuellen gesetzlichen Regelungen und Defizite bei der Umsetzung verlangen dringend nach Verbesserungen", betont Martin Hoyer. Vor allem Patienten, die einen Behandlungsfehler, einen Schaden durch ein fehlerhaftes Medizinprodukt oder einen Arzneimittel-Schaden vermuten und diesem Verdacht nachgehen wollen, hätten oftmals Probleme bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Eine der wichtigsten Forderungen beträfe daher Erleichterungen beim Nachweis der Kausalität zwischen einem Behandlungsfehler und dem entstandenen Schaden. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen würden vorsehen, dass Betroffene den vollständigen Beweis für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden erbringen müssen.

Deshalb würden viele Patienten davor zurückschrecken, ihre Ansprüche geltend zu machen oder gar vor Gericht einzuklagen. Um die Stimme der Patienten bei diesem Thema zu stärken, müsse diese juristische Schwelle abgesenkt werden und der Beweis bereits als geführt gelten, wenn die Kausalität zwischen Fehler und Schaden überwiegend wahrscheinlich ist.

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