img
mp Groß-Gerau - Ab sofort ist in Arztpraxen der neue, an aktuelle Varianten angepasste Corona-Impfstoff erhältlich. Wilfried Ponke / pixabay.com

Corona-Update: Impfen, testen, Maske tragen?

Mit der Erkältungssaison kommen erneut Fragen nach einer Auffrischungsimpfung (Booster), Corona-Tests und dem Tragen von Masken auf. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie man sich und andere schützen kann, wer Anspruch auf eine Auffrischungsimpfung hat, wer die Kosten trägt und ob alte Tests noch nutzbar sind.


Mit der Erkältungssaison kommen erneut Fragen nach einer Auffrischungsimpfung (Booster), Corona-Tests und dem Tragen von Masken auf. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie man sich und andere schützen kann, wer Anspruch auf eine Auffrischungsimpfung hat, wer die Kosten trägt und ob alte Tests noch nutzbar sind.

Ein neuer Impfstoff, steigende Infektionszahlen: Das Thema Corona meldet sich zurück. Auch wenn noch nicht klar ist, wie sich die Lage im Herbst und Winter entwickeln wird, sehen Fachleute momentan keinen Grund zur Sorge. Denn eine Grundimmunität aus Impfungen und überstandenen Corona-Infektionen ist in der Bevölkerung weit verbreitet.

Ab sofort ist in Arztpraxen der neue, an aktuelle Varianten angepasste Corona-Impfstoff erhältlich. Die Ständige Impfkommission (STIKO) rät allen über 60 Jahren und Menschen mit einem erhöhten Infektionsrisiko oder Vorerkrankung zu einer Auffrischungsimpfung (Booster), ebenso Bewohnern von Pflegeheimen und Beschäftigten im Gesundheitswesen.

Der angepasste Impfstoff ist auch für Säuglinge ab dem 6. Monat geeignet. Die letzte Impfung oder die Erkrankung sollte vor dem Booster zwölf Monate zurückliegen. Erhältlich ist die Impfung in Arztpraxen, aber auch bei Betriebsärzten und in Apotheken. Kostenlos für alle ist sie aber nicht mehr: Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur noch für die Personengruppen, die in den Empfehlungen der STIKO genannt sind. Für Personen, für die die STIKO-Empfehlung nicht gilt, übernehmen Krankenkassen die Kosten nur dann, wenn eine Impfung von Ärzten als medizinisch notwendig erachtet wird.

Aktuell gibt es keine Pflicht, sich zu testen. Auch kostenlose Schnelltests gibt es seit März nicht mehr. Um aber Ansteckungen zu vermeiden und ältere Menschen und Patientien mit Vorerkrankungen zu schützen, sind Corona-Tests weiterhin eine gute Möglichkeit. Wer noch Tests aus dem vergangenen Winter zu Hause hat, kann sie auch für die neuen Virusvarianten nutzen.

Wichtig ist aber ein Blick auf das Haltbarkeitsdatum. Abgelaufene Tests und Tests, die hohen Temperaturen ausgesetzt waren (über 30 Grad), liefern ungenaue bzw. ungültige Ergebnisse und sollten über den Hausmüll entsorgt werden. Die Tests sollten bei Temperaturen zwischen fünf und 30 Grad gelagert werden, eine Aufbewahrung im Kühlschrank ist nicht empfohlen.

Eine Pflicht zum Tragen von Masken in Bus und Bahn oder in öffentlichen Einrichtungen besteht nicht, auch nicht für Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Dort kann jedoch bei steigenden Infektionszahlen per Hausrecht eine Maskenpflicht beschlossen werden. Wie auch bei den Schnelltests gibt es bei den Masken ein Ablaufdatum, das auf der Verpackung vermerkt ist. Nach Ablauf der Haltbarkeit sollten Masken nicht mehr verwendet werden, da eine Schutzwirkung nicht mehr garantiert werden kann. Gelagert werden die Masken am besten trocken und luftdicht verschlossen an einem sauberen Ort.

Bei Krankheitsanzeichen sollten Betroffene nach Möglichkeit für drei bis fünf Tage beziehungsweise bis zu einer deutlichen Besserung zu Hause bleiben und persönliche Kontakte möglichst einschränken, insbesondere zu älteren Menschen und Personen mit Vorerkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf von Atemwegsinfektionen haben.

STARTSEITE