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mp Groß-Gerau - Eine Patientenverfügung sollte erstellt werden, solange man noch geistig fit ist. brenkee / pixabay.com

Patientenverfügung bei klarem Bewusstsein

Selbstbestimmt alt werden: Damit dieser Wunsch Wirklichkeit werden kann, ist eine frühzeitige rechtliche Vorsorge wichtig. Denn aufschieben sollte man das Thema auf keinen Fall.


Selbstbestimmt alt werden: Damit dieser Wunsch Wirklichkeit werden kann, ist eine frühzeitige rechtliche Vorsorge wichtig. Denn aufschieben sollte man das Thema auf keinen Fall. Anders als häufig angenommen gibt es auch in schweren Krisensituationen kein gesetzliches Vertretungsrecht für den Ehepartner oder einen volljährigen Verwandten. Darauf weist die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) in ihren Infoblättern zur "Rechtlichen Vorsorge" hin.

Um unterschiedliche Lebensbereiche abzudecken, gibt es verschiedene rechtliche Vorsorgemöglichkeiten. Mit einer Patientenverfügung kann man festlegen, welche medizinische und pflegerische Behandlung gewünscht ist, für den Fall, dass man sich selbst nicht mehr äußern oder mitteilen kann. Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine oder mehrere Personen, im Namen des Patienten oder der Patientin als rechtlicher Vertreter zu handeln.

Ist jemand nicht mehr entscheidungsfähig und hat weder eine wirksame Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht, setzt das Betreuungsgericht einen Betreuer oder eine Betreuerin ein. In einer Betreuungsverfügung kann man festlegen, wer eine entsprechende Betreuung übernehmen soll.

Neben Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung gehört dazu auch das Testament, um Streitigkeiten nach dem eigenen Ableben vorzubeugen. Das Testament und die Vorsorgevollmacht setzen bei Erstellung uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus, bei den anderen beiden Verfügungen muss zumindest Einwilligungsfähigkeit gegeben sein.

Die Infoblätter "Rechtliche Vorsorge" können kostenfrei bei der Alzheimer Forschung Initiative bestellt werden.

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