Yoga-Kurs als Bildungsurlaub?

Yoga ist gesund, hilft Körper und Seele. Aber kann ein Arbeitnehmer für einen Yogakurs Bildungsurlaub beanspruchen? Eine Frage, die jetzt ein Berliner Gericht klären musste.


Yoga ist gesund, hilft Körper und Seele. Aber kann ein Arbeitnehmer für einen Yogakurs Bildungsurlaub beanspruchen? Eine Frage, die jetzt ein Berliner Gericht klären musste.

Grundsätzlich muss ein Bildungsurlaub entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung dienen. Letzteres nahm ein 48-Jähriger System- und Qualitätsmanager aus dem Bereich Informationstechnologie für sich in Anspruch, als er eine Auszeit für den fünftägigen Kurs "Yoga I - erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation" beantragte.

Sein Arbeitgeber lehnte ab, er sah keinen Mehrwert für den Beruf. Doch mit dieser Ansicht lag er falsch. "Der Mann hat Anspruch auf Bildungsurlaub für diesen Yoga-Kurs", heißt es beim Deutschen Anwalts-Verein (DAV). Nach dem Landesbildungsurlaubsgesetz Berlin reiche es nämlich aus, dass eine Veranstaltung entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung diene (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, AZ: 10 Sa 2076/18).

Die Veranstaltung müsse unter anderem die Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmern unter den Bedingungen fortwährenden und sich "beschleunigenden technischen und sozialen Wandels" fördern, um einen Anspruch zu begründen. Ein Yoga-Kurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept könne diese Voraussetzungen erfüllen.

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