Urteil: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar

Im bundesweit ersten Strafprozess um die umstrittenen Cum-Ex-Geschäfte hat das Bonner Landgericht die Angeklagten zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Die Mehrfacherstattung von Steuern ist demnach als Straftat zu werten.


Im bundesweit ersten Strafprozess um die umstrittenen Cum-Ex-Geschäfte hat das Bonner Landgericht die Angeklagten zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Die Mehrfacherstattung von Steuern ist demnach als Straftat zu werten. Und die Privatbank M.M. Warburg, die in die Geschäfte involviert war, muss gut 176 Millionen Euro Steuerschulden zahlen.

Durch Cum-Ex ist dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden. Bislang hatten Gerichte zwar die Geschäfte als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Die Frage, ob sie auch strafbar sind, war aber noch nicht gerichtlich geklärt.

Und so funktioniert das nun strafbare System: Bei Cum-Ex-Geschäften handelten Aktienhändler rund um den Dividendenstichtag Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten so Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren.

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