Das bringt der Sanierungs-Bonus

Die Sommermonate bieten stets auch eine gute Gelegenheit das Eigenheim in Schuss zu bringen. Das heißt: einige Renovierungen vornehmen und eventuell feuchte Kellerräume trockenlegen. Einer Nutzung beispielsweise als Stauraum, Hobbykeller oder zusätzlicher Wohnraum steht dann nichts mehr im Weg.


Die Sommermonate bieten stets auch eine gute Gelegenheit das Eigenheim in Schuss zu bringen. Das heißt: einige Renovierungen vornehmen und eventuell feuchte Kellerräume trockenlegen. Einer Nutzung beispielsweise als Stauraum, Hobbykeller oder zusätzlicher Wohnraum steht dann nichts mehr im Weg.

Und der Wert der Immobilie wird gleichzeitig gesteigert. Neben diesem Anreiz können Immobilienbesitzer, die ihr Haus von Feuchtschäden befreien lassen, auch den sogenannten "Sanierungs-Bonus" nutzen. 1.200 Euro Steuerbonus auf Sanierungsleistungen gewährt der Staat den Eigentümern selbstgenutzter Immobilien.

Der Sanierungs-Bonus erfasst 20 Prozent der Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten mit entsprechendem Mehrwertsteueranteil und kann in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Wichtig: Der Sanierungs-Bonus kann sogar zusätzlich zum Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden - und wird nicht damit verrechnet.

Darüber hinaus vergeben Banken und Sparkassen spezielle Sanierungskredite, die an diesen Zweck gebunden sind. Deshalb wird bei der Kreditvergabe die genaue Bestimmung des Darlehens vermerkt. Ein Vorteil der Zweckbindung ist, dass Banken diese Kredite günstigeren Konditionen anbieten als normale Konsumdarlehen.

Auch wenn die Zinssätze für einen Sanierungskredit möglicherweise höher ausfallen als bei einem Baudarlehen, so haben sie im Unterschied zu diesen normalerweise keine Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch zur Folge, erklären Experten.

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