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wid Groß-Gerau - Für die breite Masse in Deutschland sind Restaurant-Besuche mittlerweile zu teuer. Immer mehr Betriebe müssen daher schließen. neshom / pixabay.com

Gastgewerbe in der Verlustzone

In fast allen Bundesländern steht das Gastgewerbe unter Druck. Neben Restaurant-Schließungen zwingt die Krise zu Personalabbau und der Einführung eines zweiten Ruhetags. Laut Gaststätten-Verband Dehoga kommt das Gastgewerbe noch immer nicht aus der Verlustzone heraus.


In fast allen Bundesländern steht das Gastgewerbe unter Druck. Neben Restaurant-Schließungen zwingt die Krise zu Personalabbau und der Einführung eines zweiten Ruhetags. Laut Gaststätten-Verband Dehoga kommt das Gastgewerbe noch immer nicht aus der Verlustzone heraus. Die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Umsatzzahlen liegen für das Gastgewerbe im ersten Halbjahr 2023 noch immer deutlich unter dem Vorkrisenniveau.

Damit steuert die Branche auf das vierte Verlustjahr in Folge zu. Von Januar bis Juni betrugen die preisbereinigten Umsatzverluste 10,4 Prozent gegenüber 2019 (nominal +9,6 Prozent). Für sich betrachtet liegt der Juni mit einem realen Umsatzverlust von 10,7 Prozent nicht nur unter dem Juni 2019 (nominal +9,6 Prozent), sondern mit real -5,4 Prozent auch unter dem Juni 2022. Noch höhere Verluste für die erste Jahreshälfte verzeichnet das Gaststättengewerbe mit 13,0 Prozent (nominal +8,7 Prozent).

"Die Lage bleibt extrem herausfordernd", sagt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga Bundesverband). Eine Mehrwertsteuererhöhung auf Speisen zum Jahreswechsel hätte "fatale Folgen", mahnt Zöllick. Seit Jahrzehnten fordert der Verband, dass Essen einheitlich mit dem reduzierten Satz besteuert wird. Zöllick: "Wir wollen, dass Gleiches gleichbehandelt wird. Supermärkte und Discounter treten mit ihrem umfangreichen Angebot verzehrfertiger Speisen längst in Konkurrenz zur klassischen Gastronomie."

Es sei widersprüchlich und wettbewerbsverzerrend, frisch zubereitetes Essen in Restaurants ab dem 1. Januar 2024 wieder mit 19 Prozent zu besteuern, während auf Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei der Essenslieferung sieben Prozent erhoben werden. Für die Zukunftssicherung der Restaurants und Wirtshäuser sei es von zentraler Bedeutung, dass für Essen, egal wo und wie zubereitet und verzehrt, dauerhaft sieben Prozent Mehrwertsteuer gelten.

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