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wid Groß-Gerau - Manches Mal vorab unterschätzt in der Höhe der erforderlichen Nachzahlung, oft aber schlicht und ergreifend auch fehlerhaft: Eine Überprüfung ist also absolut ratsam. geralt / pixabay.com

Heizkosten - Kontrolle ist besser

Spätestens seit Beginn der Energiekrise und den damit verbundenen hohen Preisen für Öl, Gas und Strom ist die Angst vor zusätzlichen Kosten groß. Aber auch vorher gab es bei dem einen oder anderen bereits den Schock-Moment, wenn die Nebenkostenabrechnung ins Haus flatterte.


Spätestens seit Beginn der Energiekrise und den damit verbundenen hohen Preisen für Öl, Gas und Strom ist die Angst vor zusätzlichen Kosten groß. Aber auch vorher gab es bei dem einen oder anderen bereits den Schock-Moment, wenn die Nebenkostenabrechnung ins Haus flatterte. Manches Mal vorab unterschätzt in der Höhe der erforderlichen Nachzahlung, oft aber schlicht und ergreifend auch fehlerhaft. Eine Überprüfung ist also absolut ratsam.

Experten des Versicherungskonzern ARAG geben hierzu Hinweise: Jedem ist eigentlich klar, dass man eine Rechnung prüft, bevor man sie bezahlt. Aber gerade bei Nebenkostenabrechnungen verzichten viele Mieter auf das Nachrechnen und denken, das wird schon stimmen. Irrtum, sagen die Experten, denn rund zwei Drittel aller Abrechnungen sind fehlerhaft oder halten sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften.

Diese besagen unter anderem, dass die Abrechnung verständlich und nachvollziehbar sein muss, und das ist laut eines Urteils des Bundesgerichtshofes dann der Fall, wenn "der durchschnittliche Mieter in der Lage ist, die Art des Verteilerschlüssels der einzelnen Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil der Gesamtkosten rechnerisch nachzuprüfen"

Keine Scheu sollten Mieter haben, bei Unverständnis nachzufragen oder bei Zweifeln an der Abrechnung um Belege zu bitten. Dafür können allerdings Kopier- und Portokosten anfallen. Ist es nicht möglich, gewünschte Nachweise zu versenden, können Mieter darauf bestehen, zumindest Einsicht zu nehmen.

Betriebskosten, Nebenkosten, Heizkosten - was ist was? Nebenkosten sind alle Kosten, die dem Hausbesitzer im Zusammenhang mit dem Gebäude entstehen; nicht alle davon dürfen laut ARAG Experten aber an den Mieter weitergegeben werden. So ist eine Abrechnung von beispielsweise Verwaltungsgebühren, Instandhaltung und Reparaturen unzulässig.

Doch es gibt auch zahlreiche Neben-, bzw. Betriebskosten, die auf alle Mieter umgelegt werden dürfen. Laut Betriebskostenverordnung zählen dazu alle Aufwendungen, die durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch eines Hauses regelmäßig entstehen. Darunter fallen zum Beispiel Gebühren für Müllabfuhr, Gehwegreinigung, Schneebeseitigung, Hausmeister-, Wartungs- und Putzdienste, Grundsteuer und Versicherungsbeiträge, aber auch der Hausstrom, der zum Beispiel für die Treppenhausbeleuchtung notwendig ist. Diese Betriebskosten werden anteilig auf die Mieter umgelegt. Der Verteilerschlüssel erfolgt entweder nach Wohnfläche oder nach Personenzahl. Geregelt ist dies im Mietvertrag.

Heizkosten sind nur ein Teil der Betriebs- bzw. Nebenkosten. In Mehrfamilienhäuser, die von zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen versorgt werden, müssen die Kosten für Heizung und Warmwasser zwingend mindestens zur Hälfte verbrauchsabhängig - also nach individuellem Verbrauch jeder Mietpartei - abgerechnet werden. Dazu muss laut Auskunft de Experten jede Wohnung oder jeder Heizkörper mit einem entsprechenden Erfassungssystem ausgestattet sein.

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