Wenn der Weihnachtsbaum brennt

Die Weihnachtszeit ist immer auch ein Spiel mit dem Feuer. Schnell brennt der Adventskranz oder sogar der ganze Baum. Und das geht nicht immer glimpflich aus. Dann ist guter Rat teuer.


Die Weihnachtszeit ist immer auch ein Spiel mit dem Feuer. Schnell brennt der Adventskranz oder sogar der ganze Baum. Und das geht nicht immer glimpflich aus. Dann ist guter Rat teuer.

"Wer für den Schaden aufkommt, wenn Brandschäden oder Verletzungen zu beklagen sind, hängt ganz von der eigenen Umsicht und vom jeweiligen Versicherungsschutz ab", erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Wer keine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung hat, muss meistens für entstandene Schäden selbst geradestehen.

Doch auch Versicherte, die diese Policen abgeschlossen haben, sind nicht immer auf der sicheren Seite: "Werden beim Hantieren mit Kerzen eigene Sachen beschädigt, zahlt der Versicherer möglicherweise nur einen Teil des Schadens. Wie viel das ist, hängt vom Grad der Mitschuld des Versicherten am Schadensfall ab", so die Verbraucherzentrale NRW und mahnt zum sorgsamen Umgang mit Kerzen, Knallern und Co. "Denn einen Rundum-Versicherungsschutz gibt es nicht." Bei Schäden rund um die Festtage springen folgende Versicherungen ein:

Hausratversicherung: Setzen die flackernden Flämmchen trotz aller Sorgfalt die Tannenzweige in Brand und kommt es zu Schäden an Möbeln, Gardinen, Geräten und Teppichen, dann haftet die Hausratversicherung. Sie ersetzt sämtliche Verluste, die sowohl durch Feuer als auch durch Löschwasser entstanden sind. Ruinierte Geschenke gehören ebenso dazu.

Wohngebäudeversicherung: Steht das Haus in Flammen oder wird das Gebäude durch einen Brand beschädigt, ist dies ein Regulierungsfall für die Wohngebäudeversicherung.

Private Haftpflichtversicherung: Wer als Gast Geschirr, Gläser oder Geschenke unabsichtlich demoliert oder im Garten ungeschickt mit Feuer hantiert, ist für den Schadensfall über seine private Haftpflichtversicherung abgesichert.

Private Unfallversicherung: Wer sich beim Spiel mit dem Feuer verletzt, dem werden die Behandlungskosten von der Krankenversicherung erstattet. Für bleibende Schäden kommt jedoch nur eine zusätzliche private Unfallversicherung und bei Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitsversicherung auf.

Verträge studieren: Im Ernstfall hilft ein Blick in die Police, um zu sehen, ob der entstandene Schaden überhaupt versichert ist. Unvermeidliches Pech muss dem Versicherer nach den Feiertagen umgehend gemeldet werden. Und: Betroffene sollten alles unterlassen, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte.

STARTSEITE