Kosten des Atom-Ausstiegs: Bundesrat fordert erweiterte Haftung
Jahrzehntelang haben die Stromkonzerne Milliarden mit Atomkraftwerken verdient. Daher müssen sie nach dem beschlossenen Atom-Ausstieg auch die Zeche für den Rückbau der Kraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle zahlen. Um das sicherzustellen, fordert der Bundesrat, den Entwurf der Bundesregierung zur Kostennachhaftung zu erweitern.
Jahrzehntelang haben die Stromkonzerne Milliarden mit Atomkraftwerken verdient. Daher müssen sie jetzt auch die Zeche für den beschlossenen Atom-Ausstieg zahlen. Um das sicherzustellen, fordert der Bundesrat, den Entwurf der Bundesregierung zur sogenannten "Kostennachhaftung" zu erweitern. Die Stellungnahme zu den Plänen wird nun der Bundesregierung übermittelt und der Gesetzentwurf im Anschluss dem Bundestag zur Debatte zugeleitet.
Die Ländervertreter begrüßen das Ziel des Entwurfes, dass im Falle einer Insolvenz eines Atomkraftwerksbetreibers der jeweilige Mutterkonzern haften soll. Das betrifft sowohl die Kosten von Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke als auch die Kosten der Entsorgung radioaktiver Abfälle. So soll verhindert werden, dass Konzerne ihr Haftungsvermögen verkleinern, indem sie Tochterfirmen gründen.
Darüber hinaus aber möchte der Bundesrat die Energiekonzerne verpflichten, die entsprechenden Kosten darzulegen und bittet die Bundesregierung um eine ergänzende Beurteilung der Höhe der Rückstellungen. Außerdem verlangt er, eine konkrete Pflicht zum direkten Rückbau der Kraftwerke im Atomgesetz zu verankern.
Die Länder fordern zudem die Verursacher-Haftung auch für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Kernbrennstoffen. Zudem sei zu prüfen, ob die Regelungen des Gesetzes nicht auf alle Inhaber von Genehmigungen nach dem Atomgesetz ausgedehnt werden sollten. Der Bundesrat weist außerdem darauf hin, dass das Gesetz nach Abschluss der Arbeit der Endlagerkommission und der Änderungen des Standortauswahlgesetzes an dieses angepasst werden muss. (vm/en-wid)
