Energiekonzerne sollen für Betreiber-Gesellschaften haften

Die Bundesregierung will die Energiekonzerne zur Zahlung der Kosten verpflichten, die durch den Rückbau und die Abschaltung von Kernkraftwerken entstehen. Gleiches gilt für die Entsorgung des von ihnen erzeugten radioaktiven Abfalls. Der nun eingebrachte Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Konzerne 'langfristig und umfassend' für die Betreibergesellschaften der Kraftwerke einstehen, die diese Kosten tragen, und zwar mit dem gesamten Konzernvermögen.


Die Bundesregierung will die Energiekonzerne zur Zahlung der Kosten verspflichten, die durch den Rückbau und die Abschaltung von Kernkraftwerken entstehen. Gleiches gilt für die Entsorgung des von ihnen erzeugten radioaktiven Abfalls. Der nun eingebrachte Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Konzerne "langfristig und umfassend" für die Betreibergesellschaften der Kraftwerke einstehen, die diese Kosten tragen, und zwar mit dem gesamten Konzernvermögen. Selbst noch nicht bekannte Zahlungspflichten, die erst in Zukunft eingeführt werden, sollen erfasst werden.

Ein mögliches Problem: Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie 2022 würden die Einnahmen aus dem Betrieb der Kraftwerke entfallen, andererseits aber die Kosten für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung entstehen. Derzeit seien die Betreibergesellschaften durch Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge eng mit den Energiekonzernen verbunden. Es gebe jedoch keine gesetzlichen Regelungen, die sicherstellen, dass diese Situation fortbesteht, weil diese Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge gekündigt werden könnten, begründet die Regierung den Handlungsbedarf. Wenn es nach einer Vertragskündigung zu einer Zahlungsunfähigkeit der Atom-Betreibergesellschaft komme, seien erhebliche finanzielle Risiken für die öffentlichen Haushalte nicht ausgeschlossen.

Daher soll mit dem Entwurf die volle Nachhaftung der herrschenden Unternehmen mit dem gesamten Konzernvermögen als Haftungsmasse langfristig sichergestellt werden. Bereits der Rückbau nur eines Kernkraftwerks beanspruche einen längeren Zeitraum. Und mit der Verfügbarkeit eines Endlagers für hoch-radioaktive Abfälle, werde frühestens um das Jahr 2050 gerechnet. "Für die anschließende Einlagerung und den Verschluss des Endlagers ist mit Jahrzehnten zu rechnen", heißt es im Entwurf. (vm/en-wid)

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