Energieaudits für Unternehmen: Die Zeit wird knapp
Strafen bis zu 50.000 Euro drohen Unternehmen, die nicht bis zum 5. Dezember ein Energieaudit durchgeführt haben. Das betrifft bis zu 100.000 Unternehmen in Deutschland müssten. Alternativ müssen sie nachweisen, dass sie ein Energie- oder Umweltmanagementsystem installiert oder zumindest mit der Umsetzung begonnen haben.
Strafen bis zu 50.000 Euro drohen Unternehmen, die nicht bis zum 5. Dezember ein Energieaudit durchgeführt haben. Das betrifft bis zu 100.000 Unternehmen in Deutschland müssten. Alternativ müssen sie nachweisen, dass sie ein Energie- oder Umweltmanagementsystem installiert oder zumindest mit der Umsetzung begonnen haben. Das Ärgerliche dabei: Laut der ISPEX AG hat der Gesetzgeber bei der Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) in nationales Recht zu lange gebraucht, und daher wird die Zeit jetzt knapp.
Deutschland setzte die EU-Richtlinie erst mit Inkrafttreten des Energiedienstleistungsgesetzes im April 2015 verbindlich um. Für die betroffenen Unternehmen verkürzte sich dadurch der Aktionsradius zur erstmaligen Durchführung eines Energieaudits drastisch, zumal die Beratungs- und Zertifizierungskapazitäten nicht sofort zur Verfügung standen. "Viele Unternehmen werden es wohl nicht mehr schaffen, bis zum Stichtag für alle Unternehmensteile und Standorte ein umfassendes Energieaudit durchzuführen, wie es die EU-Richtlinie und das Energiedienstleistungsgesetz verlangen", erläutert Stefan Arnold, Vorstandsvorsitzender der ISPEX AG.
Die Unternehmen stehen unter enormem Zeitdruck, wenn sie Sanktionen vermeiden wollen. Die Veröffentlichung eines Formulars zur vereinfachten Nachweisführung durch das BAFA sei als erste Stufe in Vorbereitung auf die geplanten Stichprobenkontrollen zu werten. Doch in welchem Umfang Sanktionen verhängt und durchgesetzt werden, ist noch unklar. Andere Länder haben bereits verbindliche Regelungen getroffen, etwa Großbritannien mit einem gestaffelten Bußgeldkatalog, und erfüllen damit die Forderung der EU nach einer "wirksamen, angemessenen und abschreckenden" Sanktionierung bei Verstößen gegen die Energieaudit-Pflicht.
Noch aber gebe es Möglichkeiten, staatliche Sanktionen zu vermeiden: Unternehmen können entweder auf die Erfahrung externer Berater setzen und das Audit mit professioneller Unterstützung meist schneller und effizienter durchlaufen, oder sich für die Einführung eines Energiemanagement-Systems nach ISO 50001 entscheiden. Obwohl externe Unterstützung bei der Durchführung der DIN 16247-1 in letzter Minute noch viel bewegen kann, darf der Aufwand im Unternehmen nicht unterschätzt werden. "Den Unternehmen muss klar sein, dass der Aufwand individuell sehr unterschiedlich und ein gehöriger Anteil an Eigenleistung aufzubringen ist", erläutert Stefan Arnold.
Betrieben, die diesen Eigenanteil kurz vor Jahresende nicht aufbringen können, bleibt mit der Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 noch eine Hintertür. Anders als bei der Umsetzung der DIN 16247-1 gewähren die Fristen zu Einführung und Zertifizierung spürbaren Aufschub bis 2016. Bis zum 31. Dezember 2015 sind nur einige Mindestanforderungen der Norm zu erfüllen. Unternehmen, die sich für diese Art der Fristverlängerung entscheiden, sind in der Folge jedoch verpflichtet, das Energiemanagementsystem vollständig umzusetzen und sich entsprechend zertifizieren zu lassen. Sonst drohen auch diesen Bußgelder in noch unklarer Höhe. (vm/en-wid)
