Photovoltaik-Anlagen als rechtliche Grauzone
Solarenergie ist eines der Schlüsselelemente der Energiewende. Doch wie bei Windkraftanlagen, die ein Dorn im Auge von Vogel- und Fledermaus-Liebhabern sind, kommt es auch durch Photovoltaik-Anlagen zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn, die durch die reflektierenden Oberflächen geblendet werden. Dann müssen Gerichte entscheiden, was zu tun ist. Doch auch die sind sich nicht einig.
Solarenergie ist eines der Schlüsselelemente der Energiewende. Doch wie bei Windkraftanlagen, die ein Dorn im Auge von Vogel- und Fledermaus-Liebhabern sind, kommt es auch durch Photovoltaik-Anlagen zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn, die durch die reflektierenden Oberflächen geblendet werden. Kommt es dazu, haben Nachbarn die Möglichkeit, dagegen zu klagen und auf Nachbesserung zu drängen. Dann müssen Gerichte entscheiden, was zu tun ist. Doch auch die sind sich nicht einig. Denn nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS prüfen diese immer den Einzelfall.
In einem jüngst verhandelten Fall bewirkte eine Solaranlage eine solche unerwünschte Blendwirkung, besonders im Frühjahr. Von Mai bis Juli kam es etwa zwei Stunden täglich zu intensiven Spiegelungen. Rechnete man Schattentage ab, dann blieben immer noch jährlich 26 Stunden Störung übrig. Das betrachtete eine Nachbarin als deutlich zu viel und zog vor Gericht. Der Eigentümer der Anlage hielt - wenig überraschend - die Blendwirkung für zumutbar.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az. 9 U 184/11): Der Karlsruher Zivilsenat forderte den Betreiber der Photovoltaikanlage auf, für Abhilfe zu sorgen. Er sei schließlich für die Störung verantwortlich. Deswegen zähle auch das Argument nicht, die Nachbarin hätte sich durch Jalousien und Markisen schützen können.
In sehr ähnlicher Fallkonstellation hatte das Oberlandesgericht Stuttgart (Aktenzeichen 3 U 46/13) die Sache etwas anders gesehen. Hier lag allerdings lediglich eine maximal einstündige Störung pro Tag vor, und das nur sechs Wochen lang. Deswegen sei sie als geringfügig einzuordnen. Außerdem koste eine Abhilfe (durch den Einbau von Anti-Reflektions-Modulen) die unverhältnismäßig hohe Summe von rund 16.000 Euro. (vm/en-wid)
