Staatliche Förderung für Windenergie und Biomasse sinkt

Der Zubau von Windenergie-Anlagen in Deutschland liegt aktuell deutlich über dem Plan. Daher sinken zum 1. April 2016 die Fördersätze für den Bau solcher Anlagen. Auch die Förderung von Biomasse sinkt, obwohl der Sollwert hier nicht erreicht worden ist.


Der Zubau von Windenergie-Anlagen in Deutschland liegt aktuell mit etwa 3.712 Megawatt seit November 2014 deutlich über dem Plan. Daher sinken zum 1. April 2016 die Fördersätze für den Bau von Windenergie-Anlagen an Land um 1,2 Prozent. Das hat die Bundesnetzagentur bekannt gegeben.

Auch die Förderung von Biomasse-Anlagen sinkt um 0,5 Prozent, obwohl der Sollwert nicht erreicht worden ist. Hier bewegt sich der Zubau mit 67 Megawatt wieder unterhalb der angesetzten Zubaugrenze von 100 Megawatt, ab der die Förderung zusätzlich zu der sogenannten "Basisdegression" von 0,5 Prozent gekürzt wird.

Bewegt sich der Zubau bei Windenergie-Anlagen an Land innerhalb des gesetzlichen Korridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 0,4 Prozent pro Quartal vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine Unterschreitung dagegen führt dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt. Im Rahmen der aktuellen Berechnung der Fördersätze sind die Zubauzahlen der Monate November 2014 bis Oktober 2015 berücksichtigt worden. (vm/en-wid)

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