Häuslebauer aufgepasst: Das ändert sich 2016
Einen Sohn zeugen, einen Baum pflanzen und ein Haus bauen - das sind sprichwörtlich die Dinge, die jeder in seinem Leben getan haben sollte. Während sich die Umstände bei den Punkten eins und zwei seit Jahrtausenden nicht geändert haben, ändern sich Bauvorschriften häufig schneller als die Errichtung des Eigenheims dauert. Auch im kommenden Jahr gibt es Änderungen.
Einen Sohn zeugen, einen Baum pflanzen und ein Haus bauen - das sind sprichwörtlich die Dinge, die jeder in seinem Leben getan haben sollte. Während sich die Umstände bei den Punkten eins und zwei seit Jahrtausenden nicht geändert haben, ändern sich Bauvorschriften häufig schneller als die Errichtung des Eigenheims dauert. Auch im kommenden Jahr gibt es Änderungen.
So tritt etwa die erweiterte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Damit will der Gesetzgeber die energetische Qualität von Neubauten nochmals erhöhen. Wer die Standards missachtet, riskiert Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Schwäbisch Hall-Experte Sven Haustein gibt Tipps, die Bauherren jetzt beachten sollten.
Zunächst ist es wichtig, das Datum des Bauantrags im Blick zu behalten. Ob der neue oder alte Standard der EnEV aus dem Jahr 2014 angewendet wird, hängt nicht vom Baubeginn ab, wie viele glauben. Entscheidend ist das Datum des Bauantrags bzw. der Bauanzeige: Bei allen Neubauvorhaben, die nach dem 1. Januar 2016 eingereicht werden, gelten die strengeren Richtwerte. Nur bei Bauvorhaben, die keinen Antrag oder keine Anzeige benötigen, zählt der Baubeginn.
Ebenfalls sollten Bauherren bei Neubauten mit modernen Energieträgern heizen. Da der erlaubte Primärenergie-Bedarf ab 2016 um 25 Prozent sinkt, ist es sinnvoll eine möglichst effiziente Heiztechnik zu verwenden. Wer mit erneuerbaren Energien heizt und dafür elektrische Wärmepumpen oder Pelletheizungen nutzt, verbessert seine Bilanz. Auch in Altbauten muss die Anlage erneuert werden, wenn sie vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurde. Ausnahmen gelten für Niedrig- oder Brennwertkessel sowie für Eigentümer, die in Ein- oder Zweifamilienwohnhäusern seit mindestens 1. Februar 2012 selbst wohnen.
Fast ebenso entscheidend ist es auch, richtig zu dämmen. Der Wärmeschutz der Gebäudehülle muss um rund 20 Prozent im Vergleich zu den derzeit geltenden Vorgaben verbessert werden. Das bedeutet, dass die für den Neubau geplanten Dämmstoff-Stärken unter Umständen erhöht werden müssen. Das ist auch wegen des sommerlichen Hitzeschutzes wichtig.
Heute schon an übermorgen denken: Um den Wert seiner Immobilie zu steigern, sollte bei allen Baumaßnahmen bereits jetzt berücksichtigt werden, dass die EnEV in Zukunft weiter verschärft werden kann. Daher empfiehlt es sich, auch für die Wasserwärme oder Lüftung und Kühlung des Hauses auf hochwertige oder klimaneutrale Lösungen zu setzen. Das ist im Zweifel günstiger als eine Nachrüstung.
Dabei stehen die Häuslebauer aber nicht alleine da. Es gilt, die Fördermittel der KfW richtig zu nutzen. Die gute Nachricht: Die derzeitigen KfW-Fördersätze bleiben bis zum 1. April 2016 gleich. Bis dahin werden Häuser im Standard KfW-Effizienzhaus 70 noch gefördert, auch wenn sie kaum effizienter sind als Häuser im Standard der EnEV-Verschärfung. Zum 1. April sind nur noch Effizienzhäuser 55 und besser förderfähig, allerdings verdoppelt sich dann auch die Fördersumme auf 100.000 Euro je Wohneinheit. Wer sein Haus also jetzt bereits entsprechend ambitioniert plant, für den könnte sich ein bisschen Warten durchaus lohnen. (vm/en-wid)
