Klagerecht gegen Stromanbieter
Bei Preiserhöhungen durch Stromversorger haben Kunden das Recht, die Preisänderung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen und auch notfalls dagegen zu klagen. Auf dieses Recht müssen die Anbieter ihre Kunden allerdings nicht ausdrücklich hinweisen.
Bei Preiserhöhungen durch Stromversorger haben Kunden das Recht, die Preisänderung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen und auch notfalls dagegen zu klagen. Auf dieses Recht müssen die Anbieter ihre Kunden allerdings nicht ausdrücklich hinweisen, informieren die ARAG-Experten. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt dies mit der Begründung, dass Kunden im Normalfall fähig sind, die entsprechenden Klauseln in den Verträgen zu erkennen und zu nutzen (BGH, Az.: VIII ZR 360/14).
Stromkunden haben allerdings auch ein Sonderkündigungsrecht bei Preisaufschlägen wegen höherer Steuern oder Abgaben. Wird das Recht nicht eingeräumt, steht dem Kunden eine Erstattung zu in Höhe der Preiserhöhungen von drei Jahren. (vm/en-wid)
