Solarstromspeicher weiter gefördert

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) setzt das Programm zur Förderung von stationären Batterie-Speichersystemen in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen fort.


Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) setzt das Programm zur Förderung von stationären Batterie-Speichersystemen in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen fort. Das ursprüngliche Programm lief Ende 2015 aus. Im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWI) bietet die KfW erneut Kredite und Tilgungszuschüsse um die Markt- und Technologie-Entwicklung von Batterie-Speichersystemen anzuregen.

Das neue Förderprogramm läuft bis Ende 2018. Als Eckdaten für die Teilnahme am Programm nennt die KfW, dass Photovoltaik-Anlagen höchstens 50 Prozent der installierten Leistung in das Stromnetz einspeisen dürfen. Für die geförderten Batterien muss eine Zeitwert-Ersatzgarantie des Herstellers von zehn Jahren vorliegen. Schließlich ist die Höhe der Tilgungszuschüsse degressiv gestaltet, die Tilgungszuschüsse sinken dann je nach Zeitpunkt der Antragstellung stufenweise von 25 auf 10 Prozent der förderfähigen Kosten.

"Die Fortschritte sind beachtlich, aber noch brauchen wir gezielte und wohl dosierte Förderimpulse auf dem Weg zu einem sich selbsttragenden und wettbewerbsfähigen Markt, der ohne Zuschüsse auskommt. Wir sind davon überzeugt, dass dieser sich bis Ende 2018 entfalten kann", so Ingrid Hengster von der KfW. (vm/en-wid)

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