Streit um Licht und Schatten

Wo Licht ist, da ist auch Schatten. Dieses universelle Gesetz gilt auch für die Photovoltaik, wo der Einsatz von Solaranlagen mitunter zum Nachbarschaftsstreit führen kann.

Wo Licht ist, da ist auch Schatten. Dieses universelle Gesetz gilt auch für die Photovoltaik, wo der Einsatz von Solaranlagen mitunter zum Nachbarschaftsstreit führen kann. Die Anlagen reflektieren die einfallenden Sonnenstrahlen und können Nachbarn blenden. "Immer wieder landen Streitigkeiten von Nachbarn wegen der Blendung durch Solaranlagen vor Gericht", sagt Willi Vaaßen, Experte für Solaranlagen beim TÜV Rheinland. "Es kommt immer auf den Einzelfall an, ob etwa eine andere Platzierung der Anlage zumutbar gewesen wäre oder ob der Geschädigte etwas Zumutbares gegen die Beeinträchtigung unternehmen könnte."

Andererseits kann auch eine sogenannte "Verschattung" zur Auseinandersetzung führen. Wenn Bäume vom benachbarten Grundstück den Sonneneinfall dämmen, kann der Betrieb einer Solaranlage schnell unwirtschaftlich werden. Allgemein rät Vaaßen zu einer professionellen Beratung, bereits vor dem Aufbau der Photovoltaikanlage. Es gibt allerdings, so der Experte vom TÜV Rheinland, nicht das Recht auf Strahlung. So kann dem Nachbar nicht wirklich zugemutet werden, seine Begrünung stetig zu trimmen, damit die heimische Anlage genügend Sonne abbekommt. Vor dem Errichten einer eigenen Solaranlage sollte diese also gut geplant werden und auch betroffene Nachbarn sollten im Vorfeld zu Rate gezogen werden, damit über der neuen Stromquelle keine missmutigen Schatten schweben. (vm/en-wid)

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