Stromverträge: Von Preisgarantien und anderen Halbwahrheiten
Drum prüfe, wer sich ewig bindet: Diesen Wahlspruch sollten sich nicht nur Paare, sondern auch Stromkunden auf die Fahnen schreiben. Denn viele Anbieter offerieren heute Preisgarantien, wenn Verbraucher langfristige Verträge abschließen. Diese Versprechen sind laut einer Untersuchung der Verbraucherzentrale aber häufig wertlos.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet: Diesen Wahlspruch sollten sich nicht nur Paare, sondern auch Stromkunden auf die Fahnen schreiben. Denn viele Anbieter offerieren heute Preisgarantien, wenn Verbraucher langfristige Verträge abschließen. Diese Versprechen sind laut einer Untersuchung der Verbraucherzentrale aber häufig wertlos, da sie oft sie nicht alle Preisbestandteile umfassen. "Wo Preisgarantie draufsteht, muss auch wirklich der gesamte Preis garantiert werden, und nicht nur ein Teil davon", fordert Energie-Referentin Christina Wallraf.
Kontrolle ist hier also erste Kundenpflicht. Und dabei ist ein genauer Blick vonnöten, denn manch ein Preiserhöhungs-Schreiben ist kaum als solches erkennbar. Und wie "gut" ein Tarif tatsächlich ist, bestimmt nicht nur der Preis bei Vertragsschluss, sondern auch die Entwicklung danach. Sonst verkomme die Zusicherung schnell zur Mogelpackung. Nur eine Mehrwertsteuer-Erhöhung sei akzeptabel.
In einer aktuellen Untersuchung der Verbraucherschützer jedenfalls fällt die Mehrzahl der Garantien durch. Von 25 Grundversorgern in den einwohnerstärksten Städten in NRW, boten 18 in insgesamt 57 Tarifen Preiszusicherungen an, aber 82 Prozent dieser Garantien waren eingeschränkt. Umlagen, Abgaben und teilweise auch die Netzentgelte waren ausgenommen, was insgesamt bis zu drei Viertel des Gesamtpreises ausmacht. Einen wirksamen Schutz vor Preiserhöhungen haben Verbraucher laut der Expertin dadurch nicht: "Eingeschränkte Preisgarantien bringen nichts und binden Kunden nur unnötig lang an ein Unternehmen", sagt Wallraf. Immerhin, neun der Unternehmen hatten für mindestens je einen Tarif ein "echtes" Preisversprechen im Angebot.
Wichtig: Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW haben Verbraucher bei jeder Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass auch ohne Garantie niemand der Preisgestaltung seines Anbieters ausgeliefert ist. Plant dieser eine Erhöhung, können Kunden immer wechseln - egal, wie lang der Vertrag noch läuft. Das aber muss man erst einmal erkennen. "Uns liegen einzelne Anschreiben vor, die zeigen, dass manche Anbieter ihre Preiserhöhungen sehr undurchsichtig mitteilen", berichtet Wallraf. Daher müssen jeder Brief und jede E-Mail vom Anbieter gründlich gelesen werden. (vm/en-wid)
