Weniger Förderung für Kraft-Wärme-Kopplung

Ab dem 1. Januar 2017 werden Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung mit einer Leistung zwischen einem und 50 Megawatt nur noch dann gefördert, wenn sich Anbieter zuvor erfolgreich an einer Ausschreibung beteiligt haben. Ein Bundesrats-Sprecher: 'Davon betroffen sind auch innovative KWK-Systeme.'


Ab dem 1. Januar werden Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung mit einer Leistung zwischen einem und 50 Megawatt nur noch dann gefördert, wenn sich Anbieter zuvor erfolgreich an einer Ausschreibung beteiligt haben. Ein Bundesrats-Sprecher: "Davon betroffen sind auch innovative KWK-Systeme."

Die neue Regelung gründet sich auf eine Vereinbarung mit der EU. Die Änderung des Gesetzes über die Kraft-Wärme-Koppelung passierte am 16. Dezember den Bundesrat. Einen Tag zuvor war sie im Bundestag verabschiedet worden. Gleichzeitig wurden auch die neuen Regeln zur Eigenversorgung mit Strom beschlossen: Während Altanlagen Bestandsschutz erhalten, werden Neuanlagen mit der - teilweise reduzierten - Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) belastet, "um die Förderkosten des EEG auf möglichst viele Schultern zu verteilen", so der Gesetzgeber. (vm/en-wid)

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