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mp Groß-Gerau - Ab dem 1. Januar 2024 werden Ärzte dazu verpflichtet, elektronische Rezepte auszustellen. Steve Buisinne / pixabay.com

Das ändert sich 2024 im Gesundheitsbereich

Für das Jahr 2024 stehen viele Veränderungen im Gesundheitsbereich an: Während einige Gesundheitsthemen wie die Krankenhausreform und die Cannabis-Legalisierung noch nicht endgültig beschlossen sind, stehen andere Änderungen für das kommende Jahr schon weitestgehend fest.


Für das Jahr 2024 stehen viele Veränderungen im Gesundheitsbereich an: Während einige Gesundheitsthemen wie die Krankenhausreform und die Cannabis-Legalisierung noch nicht endgültig beschlossen sind, stehen andere Änderungen für das kommende Jahr schon weitestgehend fest.

So werden ab dem 1. Januar 2024 Ärzte dazu verpflichtet, elektronische Rezepte auszustellen. Den rosa Zettel wird es nicht mehr geben. Stattdessen kann das E-Rezept in der Apotheke mit der elektronischen Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte) eingelöst oder digital mit dem Smartphone eingereicht werden. Alternativ gibt es den Code auch als Papierausdruck. Auch erste private Krankenversicherer werden ihren Versicherten 2024 ermöglichen, das E-Rezept zu nutzen.

Die so genannte GesundheitsID hält ebenfalls ab dem 1. Januar 2024 Einzug in die Arztpraxis. Sie soll eine Ergänzung der elektronischen Gesundheitskarte darstellen und sie langfristig sogar ersetzen. Sie kann genutzt werden, um sich bei Gesundheitsapps anzumelden. Die Nutzung bleibt für die Anwender zunächst freiwillig.

Zum 1. Januar 2024 steigt das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge sowohl in der gesetzlichen Kranken- als auch in der Pflegeversicherung erhoben werden, auf 62.100 Euro im Jahr, was einem Monatseinkommen von 5.175 Euro entspricht. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt ebenfalls. 2024 beläuft sie sich auf 69.300 Euro (monatlich 5.775 Euro). Wer mehr als diesen Betrag verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent. Darauf einigte sich das Bundesministerium für Gesundheit auf der Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises. Der durchschnittliche Beitrag der Versicherten liegt damit bei 16,3 Prozent des Bruttolohns. Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze steigt zudem der Höchstbeitrag. Versicherte, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, und Versicherte, die eine Gehaltserhöhung bekommen, haben deshalb 2024 erkennbar höhere Krankenkassenbeiträge. Die Beiträge für Privatversicherte werden 2024 um durchschnittlich sieben Prozent steigen.

Ein Vergleich der Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung seit 2004 durch den Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) zeigt, dass sich die Beiträge über den Zeitraum der letzten zehn Jahre ähnlich entwickelten. In der privaten Pflege werden die Beiträge zum 1. Januar 2024 für alle Personen mit Anspruch auf Beihilfe angehoben. Die Anpassungen sind im Wesentlichen eine Folge der jüngsten Pflegereformen mit ihren zusätzlichen Leistungsansprüchen.

Voraussichtlich ab 1. Juli 2024 haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, eine zweite ärztliche Meinung bei einem künstlichen Hüftgelenk einzuholen, wenn ihnen der Einsatz, der Wechsel oder auch die Entfernung einer Total- oder Teilprothese am Hüftgelenk empfohlen wird. Ärzte, die als Zweitmeiner tätig sein werden, sollen zukünftig prüfen können, ob diese operative Behandlung aus ihrer Sicht angezeigt ist oder ob eventuell andere Behandlungsmöglichkeiten in Frage kommen können.
Für Privatversicherte bedarf es keiner Änderung: Sie können grundsätzlich eine Zweitmeinung einholen.

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