Bei Drohungen droht die Entlassung

Wer einem Arbeitskollegen oder seinem Vorgesetzten ernstlich droht, muss damit rechnen, die Konsequenzen zu tragen. So erhielt ein langjähriger Mitarbeiter seine Entlassungspapiere, nachdem sein Arbeitgeber ihn für eine martialische Drohung verantwortlich machte.


Wer einem Arbeitskollegen oder seinem Vorgesetzten ernstlich droht, muss damit rechnen, die Konsequenzen zu tragen. So erhielt ein langjähriger Mitarbeiter seine Entlassungspapiere, nachdem sein Arbeitgeber ihn für eine martialische Drohung verantwortlich machte. Daraufhin klagte der Arbeitnehmer.

Nach einer Auseinandersetzung soll am Abend das Handy des Arbeitgebers geklingelt haben bei der ein unbekannter Anrufer eine Morddrohung aussprach. Bei der darauffolgenden Ermittlung wurde der Kläger dann als mutmaßlicher Täter identifiziert. Die Beweislage sprach gegen ihn, so ARAG-Experten. Das Amtsgericht Düsseldorf entschied im Sinne des Arbeitgebers. Unter den gegebenen Umständen sei eine Weiterbeschäftigung des Klägers nicht zumutbar, so die Richter (AG Düsseldorf, Az.: 7 Ca 415/15).

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