Öffentlicher WLAN-Zugang zu kompliziert

Nur jeder Vierte nutzt hierzulande einen öffentlichen WLAN-Zugang. Betreiber und Nutzer sind von den teilweise restriktiven gesetzlichen Haftungsregeln abgeschreckt.


Gerade mal rund 39 Prozent der Internetnutzer gehen außerhalb der eigenen vier Wände per WLAN ins Netz. Und selbst von den Smartphone-Besitzern nutzen nur rund 45 Prozent außerhalb der eigenen Wohnung das Internet über einen öffentlichen WLAN-Zugang. Dagegen bedienen sich vier von fünf Smartphone-User eines Internetzugangs per Mobilfunk, zum Beispiel mit UMTS oder LTE. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Umfrage des Branchenverbands Bitkom.

Hotels sind der beliebteste Ort für jene 39 Prozent, die ein WLAN außerhalb der eigenen Wohnung nutzen. Fast neun von zehn Nutzern gehen mit ihren Mobilgeräten in Hotels ins Internet. Für Geschäftsreisende sind diese öffentlichen Zugänge unabdingbar. Umso ärgerlicher, wenn sie trotz des Angebots nicht funktionieren. Jeweils drei Viertel surfen in Cafés und Restaurants per WLAN sowie in der Wohnung von Freunden oder Verwandten. Knapp die Hälfte nutzt in öffentlichen Verkehrsmitteln WLAN und 41 Prozent auf Flughäfen oder Bahnhöfen. 40 Prozent der WLAN-Nutzer surfen in öffentlichen Einrichtungen, zum Beispiel Hochschulen oder Bibliotheken, 36 Prozent in Freizeiteinrichtungen.

"Öffentliche WLAN-Zugänge fristen in Deutschland ein Nischendasein", so Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder von Bitkom. Trotz einer insgesamt guten Versorgung mit den mobilen Internetzugängen bremse die geringe WLAN-Nutzung die digitale Entwicklung. Ein Grund dafür seien die restriktiven gesetzlichen Haftungsregeln, die viele potenzielle Hotspot-Betreiber, zum Beispiel Café- oder Restaurant-Besitzer, abschrecken würden.

Die umständlichen Anmeldeprozeduren führten dazu, dass viele Internetnutzer nur im Notfall auf die ohnehin schon nur in zu geringer Verfügbarkeit vorhandenen öffentlichen WLAN-Zugänge zugreifen. Laut Umfrage hält gut ein Drittel die Einwahl in Hotspots für zu kompliziert.

Der jüngst aktualisierte Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der sogenannten "Störerhaftung" sollte eine stärkere WLAN-Nutzung im öffentlichen Raum zur Folge haben. Der Branchenverband Bitkom kritisiert dennoch, dass eben dieser Gesetzentwurf kaum Besserung bringen würde und fordert, dass die WLAN-Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen von der Störerhaftung befreit werden sollten.

Statt der viel kritisierten Verschlüsselung des Zugangs seien nun "angemessene Sicherungsmaßnahmen" gefordert. Allerdings würden diese bei der Anmeldung in einem öffentlichen WLAN auf die unpraktische Vergabe von Zugangscodes oder eine aufwendige Registrierungspflicht hinauslaufen. "Es sollte reichen, für die Freischaltung in einem öffentlichen WLAN auf einem Portal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bestätigen", fordert Rohleder vom Bitkom.

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