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mp Groß-Gerau - Frühe Impfung empfohlen: Die meisten Meningokokken-Fälle treten bei Kindern unter fünf Jahren auf, wobei das Risiko im ersten Lebensjahr am höchsten ist. GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG

Meningokokken-Impfung für die Kleinsten

Für einen bestmöglichen Schutz vor Meningokokken-Erkrankungen hat die Ständige Impfkommission (Stiko) im Januar 2024 ihre Impfempfehlung für Babys und Kleinkinder erweitert.


Für einen bestmöglichen Schutz vor Meningokokken-Erkrankungen hat die Ständige Impfkommission (Stiko) im Januar 2024 ihre Impfempfehlung für Babys und Kleinkinder erweitert und empfiehlt neben der Standardimpfung gegen Meningokokken C nun auch eine Standardimpfung gegen Meningokokken B. Beide Impfungen sollten frühestmöglich durchgeführt werden.

Die erweiterte Empfehlung der Stiko schließt jedoch auch Nachholimpfungen gegen Meningokokken B bis zum fünften Geburtstag ein. Diese neue Standardimpfung wurde im März/April 2024 vom Gemeinsamem Bundesausschuss (G-BA) in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-R) aufgenommen. Nach Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist der G-BA-Beschluss jetzt in Kraft getreten.

Damit gehört nun auch die Meningokokken-B-Impfung für Säuglinge und Kleinkinder zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Sie wird also ab sofort von allen Kassen verpflichtend übernommen. Ab Aufnahme der Impfung in die regionalen Impfvereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit den Krankenkassen ist eine Verordnung über den Sprechstundenbedarf (SSB) und eine Abrechnung über die Versichertenkarte möglich.

Meningokokken-Erkrankungen sind zwar sehr selten, sie können aber innerhalb weniger Stunden zu einer lebensbedrohlichen Hirnhautentzündung (Meningitis) oder Blutvergiftung (Sepsis) mit schweren Folgen wie Narben und Amputationen führen. Babys und Kleinkinder haben aufgrund ihres noch nicht gänzlich ausgereiften Immunsystems das höchste Erkrankungsrisiko.

Die meisten Meningokokken-Fälle treten bei Kindern unter fünf Jahren auf, wobei das Risiko im ersten Lebensjahr am höchsten ist. Daher empfiehlt die Stiko die beiden Standardimpfungen zum Schutz vor Meningokokken-Erkrankungen frühestmöglich durchzuführen und bisher nicht erfolgte Impfungen schnellstmöglich nachzuholen. Die Nachholimpfung gegen Meningokokken B wird bis zum fünften Geburtstag empfohlen, falls es vorher keine Immunisierung gab.

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