Schleichwerbung: Youtube-Stars handeln rechtswidrig
Sie präsentieren schöne Lifestyle-Produkte oder modische Kleidung und werden von ihren Fans geliebt. Was viele aber nicht wissen: Die meisten der jungen Youtuber und Blogger werden von der Industrie für diese Art der Schleichwerbung bezahlt.
Youtuber und Blogger sind für die Jugendlichen von heute ein großes Vorbild. Die Kleidung der Stars und die von ihnen im Internet vorgestellten Lifestyle-Produkte sind für die Fans besonders interessant. Nach jedem neuen, oft hunderttausend Mal geklickten Video, steigt der Absatz solcher Produkte. Die Industrie hat also höchstes Interesse, dass die Stars in den sozialen Netzwerken die Produkte aus ihrem Haus präsentieren und zahlen dafür mittlerweile viel Geld.
Dagegen wäre nichts einzuwenden, würden die entsprechenden Videos klar als Werbung gekennzeichnet. Doch genau das werden sie nicht. Die jugendlichen Fans werden darüber getäuscht, dass die Youtube-Stars für das Tragen der Kleidung und die Nutzung der Produkte Honorare bekommen. Ob das nun mit Vorsatz geschieht oder in Unkenntnis der Tatsache, dass es sich bei diesen Videos um illegale Schleichwerbung handelt, sei dahingestellt. Juristisch gesehen, verstoßen die Stars und die sie mit Werbegelder unterstützenden Unternehmen gegen mehrere Gesetze, wie der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke zu bedenken gibt.
Von Schleichwerbung kann vereinfacht gesagt immer dann gesprochen werden, wenn Werbung und redaktioneller Inhalt miteinander vermischt werden, ohne dass dies ersichtlich gemacht wird. Werden im Auftrag eines Unternehmens Produkte explizit zu Werbezwecken erwähnt oder dargestellt, ohne dass dies dem Zuschauer kenntlich gemacht wird, dann ist vom Vorliegen einer Schleichwerbung auszugehen. Geregelt wird das im Telemediengesetz (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG). Dort heißt es, dass kommerzielle Kommunikation klar als solche erkennbar sein muss. Darüber hinaus regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 4 Nr. 3 UWG), dass es unlauter ist, wenn der »Werbecharakter einer geschäftlichen Handlung verschleiert wird«. Schließlich ist noch der Rundfunkstaatsvertrag von Youtubern zu beachten (§ 58 Abs. 1 RStV), dort heißt es: »Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein«.
Die Grenzen zwischen einer Schleichwerbung und einer Produktplatzierung sind freilich fließend. Von einer Produktplatzierung ist dann auszugehen, wenn die Produkte nicht direkt und explizit beworben werden, sondern diese lediglich im Rahmen des Videos vom Darsteller genutzt werden. Bei einer Produktplatzierung reicht es, wenn diese am Anfang und am Ende des Videos und nach jeder Werbeunterbrechung gekennzeichnet wird. »Im Falle expliziter Werbung, muss das Video jedoch eindeutig als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet werden«, sagt Solmecke. Dieses Prinzip gilt für Youtube- und Blog-Beiträge oder Inhalte in sozialen Netzen. Klare Anhaltspunkte für eine Werbung sind dann gegeben, wenn Youtuber größere Zahlungen für die Erwähnung von Produkten erhalten oder Youtube-Videos nur produziert wurden, um darin entsprechende Produkte eines Unternehmens zu platzieren.
Diese Art illegaler Schleichwerbung kann teuer werden. Zunächst einmal drohen Abmahnungen, die schnell einige tausend Euro kosten können sowie Unterlassungsforderungen. Doch auch die Aufsichtsbehörden können Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verlangen. Davon wird aber oft erst bei mehrfachen Verstößen Gebrauch gemacht. »In den meisten Fällen sind die Verträge zwischen einem Unternehmen, das seine Produkte in Youtube-Clips platzieren möchte und dem Youtuber, beziehungsweise dem dahinter stehenden Netzwerk jedoch geheim, so dass die Wenigsten erwischt werden«, erklärt Christian Solmecke.


