Gebrauchserlaubnis für Smartphones im Auto genau checken

Telefon-Headsets sind beim Auto- und auch beim Fahrradfahren zum Beispiel in Frankreich verboten. Urlauber sollten sich vor einem Reiseantritt gründlich über Gesetze im Straßenverkehr des jeweiligen europäischen Landes erkundigen. Sonst ist die Urlaubskasse schnell leer.


Telefon-Headsets sind beim Auto- und auch beim Fahrradfahren zum Beispiel in Frankreich verboten. Urlauber sollten sich vor einem Reiseantritt gründlich über Gesetze im Straßenverkehr des jeweiligen europäischen Landes erkundigen. Sonst ist die Urlaubskasse schnell leer.

In Frankreich gilt ein Benutzungsverbot für Bluetooth-Headsets im Auto und während des Fahrradfahrens. Wer dennoch damit telefoniert oder Musik hört, geht laut der Website Numerama das Risiko ein, eine Geldbuße von mindestens 135 Euro und zusätzlich drei Punkte im Führerscheinregister zu kassieren.

Sich im Urlaub mit einem Mobilfunkgerät am Steuer erwischen zu lassen, kann in fast allen europäischen Ländern extrem teuer werden. Besonders leer ist die Urlaubskasse bei einem unerlaubten Griff ans Smartphone während des Fahrens in den Niederlanden. Rund 230 Euro müssen Autofahrer dort zahlen, wenn sie mit dem Handy in der Hand erwischt werden. Daneben zählen Spanien und Dänemark mit Strafen ab 200 Euro zu den Reisezielen, in denen diese Verkehrssünden am teuersten sind. In Deutschland kommen Autofahrer dagegen günstiger weg: 60 Euro beträgt hierzulande das reguläre Bußgeld für die Handynutzung am Steuer, plus ein Punkt in der Flensburger Kartei. Auch die Nachbarländer Österreich und Polen fordern mit Strafen ab 50 Euro vergleichsweise geringe Beträge. Das ergaben die Recherchen des europäischen Automobilclubs und des Branchenverbands Bitkom.

In Frankreich ist sogar das Hören via Headset, egal ob über Bluetooth oder mit einem Kabel verboten. Der französische Innenminister Bernard Cazeneuve kündigte bereits im Januar 2015 an, auch Freisprecheinrichtungen zu verbieten. Dadurch soll jegliche Ablenkung vermieden werden. Das Verbot, geltend für alle Arten von Fahrzeugen und auch Fahrrädern, soll das Verkehrsrisiko verringern.

Die in Frankreich geltende Regierungsverordnung betrifft alle Kopfhörer und gilt nur nicht für Hörgeräte, die Polizei, den Zoll, die Feuerwehr, Krankenwagen, den Gefangenentransport und Notfallmediziner. Motorradfahrschulen sollen nicht betroffen sein, so dass die in Motorradhelmen fest installierten Sprecheinrichtungen weiterhin erlaubt sind. Erlaubt bleiben auch fest in Fahrzeugen installierte Freisprecheinrichtungen ohne Kopfhörer. Ob diese in Zukunft ebenfalls reguliert werden, ist aber noch offen. Das französische Beispiel zeigt, dass vor Reiseantritt Autofahrer nochmal genau die jeweiligen Verkehrsverordnungen checken sollten, beispielsweise auf der Webseite vom ADAC.

STARTSEITE