Wettbewerbszentrale wirft Zalando Irreführung der Kunden vor

Zalando soll mit falschen Angaben zur Verfügbarkeit von Waren getäuscht haben. Die Wettbewerbszentrale hat dem Online-Händler eine Abmahnung zugestellt und pocht auf Klärung.


Manipuliert der Schuh- und Modehändler Zalando die Kaufabsicht seiner Kunden, indem er die Verfügbarkeit von Waren in seinem Online-Shop absichtlich verknappt? Das jedenfalls wirft die Wettbewerbszentrale (WZB) dem Berliner Unternehmen vor. Testkäufe der WZB hätten ergeben, dass wesentlich mehr Stückzahlen bestimmter Waren gekauft werden konnten als Zalando bei der Verfügbarkeit des Produkts ausgewiesen habe. Damit bestätigte die WZB die Ergebnisse eines Rechercheteams des NDR, das die vorgetäuschte Knappheit von Waren bei Zalando aufgedeckt hatte.

Die Wettbewerbshüter haben Zalando unterdessen wegen § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb abgemahnt. Die kostenpflichtige Abmahnung selbst dürfte Zalando aufgrund der geringen Höhe der Gebühren (rund 240 Euro) verkraften. Allerdings setzt die Unterlassungserklärung, die Zalando zur Einstellung dieser wettbewerbswidrigen Praxis auffordert, den Online-Händler unter Druck.

Laut Verbraucherschützern gibt es mehrere Unternehmen, die mit zweifelhaften Methoden arbeiten, um Kunden durch Zusatzinformationen unter Entscheidungsdruck zu setzen. Auch Hotelvermittler oder Reiseportale setzen durch Angaben wie Zimmerkontingente oder Zusatzinformationen wie angeblich aktuelle Buchungsauslastung in Urlaubsregionen Verbraucher unter Zugzwang. Oft bleibt bei diesen Angaben unklar, ob sich beispielsweise die online angezeigten noch freien Hotelkapazitäten auf das gesamte Hotel oder lediglich das Kontingent für Online-Buchungen bezieht. Zudem ergeben Stichproben immer wieder, dass die online ausgewiesenen Preise für Hotelzimmer oft teurer sind, als wenn Kunden die Buchungen telefonisch direkt beim Anbieter durchführen.

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