Downgrade-Recht von Windows 10 steht nur auf dem Papier
Privatkunden, die einen neuen Windows 10-Computer kaufen und lieber die Vorgängerversion Windows 8.1 oder Windows 7 verwenden wollen, räumt Microsoft das Recht auf Downgrade ein. In der Praxis sind die Hürden aber kaum zu überwinden.
Wer eine der Versionen von Windows 10 separat kauft oder einen neuen Computer mit vorinstalliertem Windows 10 erwirbt, muss nicht zwangsläufig beim neuen Betriebssystem von Microsoft bleiben. Laut den Lizenzbestimmungen räumt Microsoft den Nutzern ein sogenanntes Downgrade-Recht ein, das den Wechsel zur Vorgängerversion ermöglicht. Das kann durchaus sinnvoll sein, wenn beispielsweise ältere Software oder Treiber für Zusatzgeräte wie Drucker oder Scanner nicht mit Windows 10 kompatibel sind und Kunden dennoch bestehende Anwendungen oder vorhandene Peripheriegeräte weiter nutzen wollen. Die Downgrade-Möglichkeit gab es schon früher, etwa beim wenig geliebtem Betriebssystem Vista. Nun aber ist dieses Recht auf eine ältere Version beim Kauf von Windows 10 praktisch kaum möglich, schreibt das Fachportal heise.de.
Wer keinen Vertrag über Volumenlizenzen mit Microsoft abgeschlossen hat, könne sein Recht auf das Downgrade von Windows 10 nicht wirklich ausüben. Es gäbe zu viele Hürden zu überwinden, so heise.de. Denn zum einen hänge das Downgrade von der erworbenen Windows 10-Edition ab. Außerdem dürfe der Nutzer Windows 10 ausschließlich durch Windows 7 Professional oder Windows 8.1 ersetzen, allerdings sei die Nutzung zeitlich limitiert. Zum anderen sehe sich Microsoft beim Downgrade von Windows 10 nicht verpflichtet, die nötige Vorgängerversion zu liefern. Das Recht dazu ist also das eine, es wegen fehlender Installationsmedien gar nicht in Anspruch nehmen zu können, das andere.


