Onlineshopping: Was Bücherwürmer beachten sollten
Jeder zweite Onlineshopper kauft Bücher im Internet. Bei der Buchbestellung gilt es Stolperfallen zu vermeiden.
Je näher die Frankfurter Buchmesse rückt, desto höher schlägt das Herz von Leseratten und Bücherwürmern. Vom 17. bis 18. Oktober haben Privatbesucher wieder die Möglichkeit, in Neuerscheinungen zu schmökern. Laut statistischem Bundesamt bestellt jeder zweite deutsche Onlineshopper Bücher im Internet - darunter auch elektronische.
Dr. Carsten Föhlisch, Experte für Verbraucherrecht, erklärt wie Verbraucher dabei Stolperfallen beim Kauf vermeiden können. Laut dem Experten können Online-Händler die Kosten der unmittelbaren Rücksendung der Ware vom Kunden verlangen, sofern sie den Verbraucher vor Abgabe der Bestellung über diesen Umstand informiert haben, beispielsweise im Rahmen der Widerrufsbelehrung. Schweigt der Händler zur Tragung der Rücksendekosten, so muss er diese tragen.
Grundsätzlich gibt es beispielsweise das Widerrufsrecht auch für E-Books. Laut Dr. Carsten Föhlisch gilt für klassische Bücher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem persönlichen Erhalt der Ware. Grundsätzlich gilt das Widerrufsrecht auch für E-Books. Die 14-tägige Frist beginnt in diesem Fall aber im Moment des Vertragsschlusses.
Das Widerrufrecht bei E-Books kann jedoch mit Beginn des Downloads erlöschen. Bei digitalen Gütern wie E-Books, die als Download gekauft werden, erlischt das Widerrufsrecht nämlich, wenn mit dem Download begonnen wurde und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zustimmt, dass der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert. Hiermit müssen E-Book-Fans sich leider im Einzelfall beschäftigen.
Verbraucher sollten beachten, dass es kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt, wenn der Leser Bücher zurücksendet, die er bei einer Privatperson über einen Marktplatz wie eBay gekauft hat. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gilt nämlich beim Online-Einkauf nur dann, wenn der Verkäufer ein Unternehmer und der Käufer ein Verbraucher ist. Ob man also das Buch auch bei einem privaten Verkäufer zurückgeben kann, lässt sich nicht pauschal beantworten, da man in diesem Fall auf die Kulanz des privaten Verkäufers angewiesen ist. In vielen privaten Angeboten bei eBay findet sich aber der Hinweis, dass eine Rücknahme ausgeschlossen sei.
Kann der Verbraucher E-Books verleihen?
Föhlisch kommentiert: Wer E-Books im Internet kauft und herunterlädt, der erwirbt beim Kauf lediglich ein Nutzungsrecht. Das bedeutet: Im Gegensatz zum Kauf von einem physischen Buch besitzt der Käufer diese digitalen Güter nicht wirklich. Dieses Nutzungsrecht ist in der Regel an eine einzelne Person gebunden. Wer also ein E-Book herunterlädt und damit eine sogenannte Lizenz erwirbt, kann diese nicht einfach an einen Freund verleihen, weitergeben oder gar an jemanden verkaufen. Dazu muss man jedoch ebenfalls in die jeweiligen Lizenzbestimmungen schauen, um auf Nummer sicher zu gehen. Oftmals ist darin die Weitergabe ausgeschlossen, manchmal aber auch begrenzt erlaubt.


