Richtig handeln bei defekten Computern

Vor der Reparatur von Smartphones oder Notebooks sollten Nutzer prüfen, ob noch Ansprüche gegenüber dem Hersteller greifen. Vielen Kunden ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht klar.


Bevor Verbraucher defekte Computer bei freien Reparaturdiensten instand setzen lassen, sollten sie erst einmal klären, ob die Gewährleistung oder Garantie greift. Ersteres ist einfach geklärt: Die gesetzliche Gewährleistung beträgt in der Regel zwei Jahre ab Kaufdatum. Einen Produktmangel muss der Hersteller kostenlos beseitigen. Er kann das defekte Gerät austauschen oder reparieren. Der Kunde kann eine Kaufpreisminderung verlangen, vom Kaufvertrag zurücktreten oder unter Umständen Schadensersatz verlangen. Eine Garantie dagegen ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers.

Das Verbraucherportal Teltarif rät bei Fällen von Gewährleistung, dass sich Käufer stets an die Verkaufsstelle wenden. In vielen Fällen leiten die Mitarbeiter der Elektronikmärkte die fehlerhaften Produkte direkt an den Hersteller weiter. Ein Ersatz oder eine Reparatur des Gerätes ist bei einem Sachmangel häufig kostenfrei. Beim Versandhandel gilt über die Gewährleistung hinaus zusätzlich auch ein Rückgaberecht von 14 Tagen.

Greift weder Garantie noch Gewährleistung sollten Kunden bei freien Werkstätten oder vor dem Versenden an Online-Reparaturdienstleiter immer einen Kostenvoranschlag einholen. Denn oft ist eine Neuanschaffung günstiger als eine Reparatur.

STARTSEITE