Abmahngefahr: Bilder und Videos auf der Webseite

Nach deutschem Urheberrecht sind Bilder und Videos immer urheberrechtlich geschützt. Besitzer einer Website sollten diese deshalb nicht ohne Zustimmung und Kennzeichnung übernehmen.


Bilder und Videos sind massenhaft im Internet verfügbar und können ohne großen Aufwand kopiert werden. Doch Vorsicht: Diese unterliegen dem deutschen Urheberrecht und sind daher urheberrechtlich geschützt. Für Rechtsanwalt Sören Siebert von E-Recht 24 aus Berlin ist es deshalb auch nicht verwunderlich, dass eine nicht autorisierte Verwendung zu Abmahnungen führen kann.

Sein Rat: Webseiten-Betreiber sollten zunächst den wichtigen Unterschied zwischen Urheberrechten und Nutzungsrechten kennen. Wenn die Bilder selbst erstellt wurden - also der Webseitenbetreiber alleiniger Urheber ist - können diese auch genutzt werden. Bei allen anderen Bildern und Videos müssen Webseitenbetreiber sich Gedanken zu Nutzungsrechten, Lizenztypen und Urheberbezeichnung machen. Sonst drohen teure Abmahnungen.

In Internet gibt es mittlerweile viele Bilder-Agenturen, die ihre Fotos zur kostenlosen Nutzung anbieten. Werden diese Fotos verwendet, sollten Nutzer dann auch zwingend auf den Urheber der Fotos verweisen.

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