Hohes Bußgeld wegen digitaler Sorglosigkeit bei Altgeräten

Millionen Computer landen jährlich auf dem Müll oder werden als Altgeräte weiterverkauft. Werden Daten auf den Festplatten nicht professionell gelöscht, droht Unternehmen im schlimmsten Fall ein Bußgeld von 50.000 Euro.


Für gebrauchte IT gibt es einen florierenden Markt, weil immer mehr Privatpersonen und Unternehmen den Kostenvorteil von wiederaufbereiteten Notebooks oder iPhones zu schätzen wissen. Doch vor der Ausmusterung entsprechender Geräte sollten die Besitzer große Sorgfalt walten lassen. Denn viele Datenlecks entstehen dadurch, dass die Festplatten nicht professionell gesäubert werden und Dritte Zugriff auf zum Teil sensible Daten wie E-Mails, Bilder oder im schlimmsten Fall auf Logins zu Diensten wie Online-Shops erhalten könnten. Das Münchener Unternehmen Teqcycle Solutions warnt vor dieser digitalen Sorglosigkeit, die vor allem Geschäftsinhaber teuer zu stehen kommen könnten.

Bei Verstößen gegen die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes drohen Unternehmern nämlich Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Schadensersatzansprüche von Kunden, deren Daten dabei betroffen wurden, oder Mitarbeitern sind hier noch nicht eingerechnet. Einen wirklichen Prozess zur Datenlöschung hat nur ein knappes Viertel der Unternehmen, die ihre gebrauchten Geräte ausmustern und zur Wiederverwertung abgeben. Teqcycle Solutions spricht von einer Zeitbombe, vor allem wenn Mitarbeiter relativ frei entscheiden dürfen, welche Daten auf dem mobilen Device sein können. Ein Prozess, der das Gerät komplett löscht, ist unbedingt nötig, wenn Unternehmen sich von Altgeräten trennen.

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