Unerwünschte E-Mail-Werbung vom BGH verboten

Bei automatisierten E-Mail-Antworten müssen Verbraucher nicht mehr in jedem Fall eine angehängte Werbung akzeptieren. Laut einem BGH-Urteil werde beim Verschicken von Werbung via 'No-Reply'-Mail das Persönlichkeitsrecht verletzt.


Ab sofort müssen Verbraucher bei automatisierten Mail-Antworten eine angehängte Werbung nicht mehr stillschweigend über sich ergehen lassen. Ein Mann aus dem schwäbischen Göttingen hatte vor den höchsten deutschen Zivilrichtern geklagt, weil er von seiner Versicherung bei einer automatischen Mail-Antwort einen nichterwünschten Werbeanhang erhalten hatte. Der Kläger wollte die Werbung für einen Unwetter-Warn-Service "per SMS kostenlos auf ihr Handy" aber nicht haben.

Deshalb schickte er noch zwei weitere Mails an seine Versicherung, dass er die Werbung nicht annehmen wolle. Trotz allem erhielt er in den automatisierten Antworten erneut einen Werbeanhang. Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass die Versicherung mit einem Ordnungsgeld in Höhe bis zu 250.000 Euro rechnen müsste, sollte sie fortfahren, den Kläger weiterhin ohne dessen Einverständnis mit automatisierter Werbung zu belästigen.

Die Entscheidung liegt am BGH noch nicht gedruckt vor, aber Verbraucher müssen sich zukünftig unerwünschte Werbezusätze in Bestätigungsmails nunmehr nicht unbedingt gefallen lassen.

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