Facebook: Einladungs-E-Mails teilweise rechtswidrig

Ein BGH-Urteil erklärt den 'Freundefinder', den Facebook 2010 verwendet hat, für rechtswidrig.


Das weltweite größte soziale Online-Netzwerk Facebook ist bekannt für seine Daten-Sammelfreude. Immerhin verdient Facebook mit der Auswertung von Nutzerdaten sehr viel Geld. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat nun einen Vorgang für rechtswidrig erklärt, bei dem Smartphone-Nutzer ihre Kontakte per E-Mail zum sozialen Netzwerk einladen können.

"Nach sechs Jahren Verfahren über alle Instanzen bestätigt auch das oberste deutsche Gericht, dass Facebook persönliche Daten nicht ohne Einwilligung der Betroffenen für Werbezwecke nutzen darf. Die Weitergabe persönlicher Daten von Freunden, Kollegen oder Geschäftspartnern über den Facebook-Freundfinder ist heikel. Die Regeln für unerlaubte Werbung sind eng gesteckt und das nicht ohne Grund. Verbraucher wollen nicht belästigt werden", sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Neben Facebook verwenden auch andere Dienste diese Form der Nutzerwerbung und werden ihre Praxis anpassen müssen.

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