Beim Daten-Volumen getrickst
Das Versprechen nach 'unbegrenztem Daten-Volumen' gilt als ungültig, wenn das Daten-Volumen gedrosselt wird.
Wirbt ein Mobilfunk-Unternehmen mit "unbegrenztem Daten-Volumen", darf die Datenübertragungs-Geschwindigkeit nicht einfach gedrosselt werden. Das entschied nun das Landgericht Potsdam in einer entsprechenden Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Mobilfunkunternehmen E-Plus. Kunden wurde laut Vertrag zwar unbegrenztes Daten-Volumen versprochen, ihnen wurde aber ab einem Verbrauch von 500 MB im Monat die Übertragungsrate gedrosselt. Von 21,6 Megabit auf 56 Kilobit pro Sekunde.
"Für viele Kunden ist die Daten-Geschwindigkeit ausschlaggebend, um zum Beispiel Nachrichten- und Streaming-Dienste zu nutzen oder über soziale Netzwerke zu kommunizieren", sagt Heiko Dünkel vom vzbv. "Das Internet kann bei diesem Schneckentempo praktisch nicht mehr genutzt werden." Das Landgericht Potsdam gab dem vzbv Recht und argumentiert, dass die Leistungseinschränkung den Kunden gegenüber eine unzulässige Änderung der Hauptleistungspflicht darstellt. (Az. 2 O 148/14, nicht rechtskräftig)


