Drohnen und Nachbarn
Das derzeitige Frühlingswetter mag so manchen Drohnenpiloten ins Freie locken. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Nachbarn oder Mitmenschen im Allgemeinen sich um ihre Privatsphäre sorgen.
Das derzeitige Frühlingswetter mag so manchen Drohnenpiloten ins Freie locken. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Nachbarn oder Mitmenschen sich im Allgemeinen um ihre Privatsphäre sorgen. Grundsätzlich gilt zwar, dass Drohnen mit einem Gewicht unter 5 Kilogramm keine Flugerlaubnis benötigen, wenn sie nicht kommerziell genutzt werden. Aber gerade bei Modellen, die mit Kameras ausgestattet sind, stellen sich einige rechtliche Fragen.
In einem Fall des Amtsgerichts Potsdam wurde der Besitzer einer Drohne von seiner Nachbarin verklagt, weil diese sich in ihrer Privatsphäre verletzt fühlte. Der Mann hatte seine Kameradrohne fliegen lassen, während die Nachbarin sonnenbadend im Freien lag. Die Tatsache, dass er sie nicht fotografierte, ließ das Gericht nicht als Argument gelten. Ebenso wenig wurde ihm das bedienen seines Fluggeräts als allgemeine Handlungsfreiheit gewährt. Die Richter werteten, so ARAG-Rechtsexperten, das Persönlichkeitsrecht der Frau höher (Amtsgericht Potsdam, Az.: 37 C 454/13). Besitzer von Drohnen sollten also bei ihrem nächsten Ausflug Abstand vor sonnenbadenden Nachbarinnen halten.


