Drohnen und der Datenschutz

Drohnen-Gegner kritisieren vor allem die Möglichkeit, mit den ferngesteuerten Flug-Geräten unerlaubte Aufnahmen zu machen. Neben der Intimsphäre des Einzelnen können aber auch Betriebsgeheimnisse in Gefahr geraten, veröffentlicht zu werden.


Drohnen-Gegner kritisieren vor allem die Möglichkeit, mit den ferngesteuerten Flug-Geräten unerlaubte Aufnahmen zu machen. Neben der Intimsphäre des Einzelnen können aber auch Betriebsgeheimnisse in Gefahr geraten, veröffentlicht zu werden. Ein aufsehenerregender Fall wurde jetzt Publik, laut dem der chinesische Drohnenhersteller DJI Flugdaten und Kamerabilder seiner Drohnen auf die eigenen Server übermittelte und der Regierung Zugriff darauf gewährt haben soll.

Die Phantom-Drohnen des Herstellers sind weltweit ein Erfolgsprodukt. Zur potenziellen Bedrohung der Privatsphäre äußert sich nun Michael Dahmen, Geschäftsführer der Spectair Group, einer Unternehmensgruppe für gewerblich eingesetzte Drohnentechnologie. "Gerade in der Industrie werden bei Inspektionseinsätzen hochsensible Informationen erhoben. Die Einhaltung aller Datenschutzrichtlinien und die Gewährleistung von Datensicherheit sollte für alle Hersteller und Anbieter von Drohnendienstleistungen selbstverständlich sein. In Deutschland ist die Rechtslage da eindeutig und sicher."

Mit den Drohnen verhält es sich letztlich ähnlich wie mit allen Aufnahmen, die Menschen ins Netz stellen, egal ob in Cloudspeicher-Lösungen oder soziale Medien. Trotz aller technischen Gefahren des Datendiebstahls ist die beste Schutzmaßnahme immer der vorsichtige Umgang mit sensiblen Daten.

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