Steuern sparen mit IT
Die Frist für die Einkommensteuererklärung läuft noch bis Ende Mai. Wer beruflich viel mit IT-Geräten und Software zu tun hat, kann einiges davon geltend machen.
Die Frist für die Einkommensteuererklärung 2015 läuft noch bis Ende Mai. Wer beruflich viel mit IT-Geräten und Software zu tun hat, kann einiges davon geltend machen. Wer etwa privat gekaufte Geräte "in erheblichem Umfang" beruflich nutzt, kann die Kosten von der Steuer absetzen, so der Digitalverband Bitkom. Der Anteil der beruflichen Nutzung spielt dabei eine tragende Rolle. Für einen Nachweis kann die Nutzung des Geräts über drei Monate hinweg dokumentiert werden. Eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers ist auch zulässig.
Berufliche Telefon- und Internetkosten können ebenfalls abgesetzt werden. Ohne Nachweis erkennt das Finanzamt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 20 Euro pro Monat pauschal als Werbungskosten an. Der Bundesfinanzhof erkennt sogar Kosten für rein private Telefonate mit der Familie steuermindernd an, wenn der Steuerzahler beruflich für längere Zeit von seiner Familie getrennt ist.
Kosten für Computerkurse und Software-Schulungen werden in voller Höhe als Werbungskosten anerkannt, wenn der jeweilige Kurs mit dem Beruf im Zusammenhang steht und die erworbenen Kenntnisse auch eingesetzt werden. Neben den Kursgebühren können die Fahrtkosten zum Veranstaltungsort, Übernachtungskosten und Mehraufwendungen für Verpflegung geltend gemacht werden. Auch berufliche Reisen zu Messen können auf diese Weise geltend gemacht werden.


