Hoffnung für mehr WLAN-Hotspots
Der Beschluss zur Abschaffung der Störerhaftung bei öffentlichen WLAN-Hotspots ist für alle Beteiligten ein Schritt nach vorne. Der Ausbau der öffentlichen Netzwerke kann damit beginnen.
Der Beschluss zur Abschaffung der Störerhaftung bei öffentlichen WLAN-Hotspots ist für alle Beteiligten ein Schritt nach vorne. Der Ausbau der öffentlichen Netzwerke kann damit beginnen. "Dem weiteren Ausbau von WLAN-Hotspots - sei er gewerblich, nebengewerblich oder privat - steht die Störerhaftung somit nun nicht mehr im Wege", heißt es in der Erklärung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Das bedeutet für die Betreiber der Hotspots, über die sich Nutzer mit dem Internet verbinden, dass sie nicht mehr haftbar sind für die Vergehen, die Nutzer begehen. So etwa der Besuch rechtswidriger Webseiten oder der illegale Download urheberrechtsgeschützter Dateien.
"Für die Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots herrscht nun endlich Rechtssicherheit. Sie laufen nicht mehr Gefahr, für Rechtsverletzungen der Nutzer haften zu müssen", sagt Dr. Bernhard Rohleder vom Digitalverband Bitkom. Auch für die Nutzer bedeutet das voraussichtlich unkompliziertere Benutzung öffentlicher Netzwerke, die bisher aus Rechtsschutz-Gründen ausführliche Registrierungsvorgänge mit sich zogen.
Die Neuregelung hebt die Erwartung auf die baldige Einrichtung vieler öffentlicher WLAN-Hotspots in der Gastronomie, Kaufhäusern oder öffentlichen Einrichtungen, wodurch eine flächendeckende Abdeckung von kabellosem Internet einen Schritt näher rückt. Bisher hinkt Deutschland bei der Verbreitung öffentlicher WLAN-Hotspots im internationalen Vergleich hinterher, so der Digitalverband. Das sollte sich durch den aktuellen Beschluss allmählich ändern.


