Die polarisierenden Pokémon

Nur kurze Zeit nach der deutschen Veröffentlichung des weltweiten Hits Pokémon Go drohen Verbraucherschützer mit einer Klage gegen die Entwickler.


Nur kurze Zeit nach der deutschen Veröffentlichung des weltweiten Hits Pokémon Go drohen Verbraucherschützer mit einer Klage gegen die Entwickler. Das Smartphone-Spiel, bei dem die Spieler durch die Straßen und Parks ihrer Städte streifen, um Pokémon auf ihrem Display einzufangen, hat weltweit für viel Aufsehen gesorgt. Zuerst müssen die angehenden "Trainer" aber den Nutzungsbedingungen zustimmen. Und die haben es ganz schön in sich, so die Verbraucherschützer des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Gegen insgesamt 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen will der Verband eine Unterlassungserklärung erwirken. "Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten. Da sehen wir in den Geschäftsbedingungen von Pokémon Go noch erheblichen Nachholbedarf", meint Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. Die App anonym zu nutzen, sei schlichtweg unmöglich, so die Verbraucherschützer.

Den Zugriff auf die Nutzerdaten, kombiniert mit den Standortdaten bewerten die Experten schon als kritisch. Für die Anwendung soll kalifornisches Recht gelten. Für In-App-Käufe gibt es keine Rückerstattung und personenbezogene Daten sollen auch an private Dritte weitergegeben werden dürfen, mahnen die Experten. Der vzbv hat daher das Unternehmen Niantic offiziell abgemahnt und aufgefordert, für insgesamt 15 Vertragsbestimmungen bis zum 9. August 2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Wenn der Antrag erfolgreich ist, dürfen die bemängelten Klauseln künftig nicht mehr verwendet werden. Wenn die Entwickler dem nicht Folge leisten, droht eine Klage. Bleibt nun abzuwarten, ob sich die Spielerschaft von diesen Datenschutz-Bedenken vom Sammeln und Kämpfen abbringen lässt.

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