Den Piraten den Wind aus den Segeln nehmen
Die Gema feiert die aktuelle Verurteilung des Sharehosters Uploaded als Sieg gegen die Internet-Piraterie.
Die Gema feiert die aktuelle Verurteilung des Sharehosters Uploaded als Sieg gegen die Internet-Piraterie. Auf sogenannte "Sharehoster" können Nutzer Daten jeglicher Art hochladen und teilen, sofern sie nicht gegen die AGB verstoßen. Durch die Nutzungsbedingungen distanziert sich der Hoster von den Uploads. Wenn beispielsweise ein Nutzer illegale Kopien eines Musikalbums hochlädt, macht dieser sich strafbar. Der Hoster an sich will damit offiziell nichts zu tun haben.
Aber das Urteil des Landgerichts München setzt ein anderes Signal. "Das Landgericht München hat im Sinne unserer Mitglieder entschieden. Das Urteil bestätigt, dass Sharehoster eine maßgebliche Rolle bei der Verbreitung der Musikpiraterie spielen", begrüßt Dr. Tobias Holzmüller, Justiziar der Gema, die die Interessen der Musikindustrie vertritt.
Das Urteil umfasst den Beschluss, dass ein Sharehoster schadensersatzpflichtig ist, wenn dieser das Hochladen und die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten nicht unterbindet. "Bislang wurden Onlinedienstleister nur dazu verpflichtet, rechtsverletzende Inhalte von ihrer Plattform zu entfernen.
"Sharehoster verdienen mit der Verwertung kreativer Inhalte viel Geld. Urheberrechtsverletzungen werden dabei bewusst in Kauf genommen. Diese Schieflage zu Lasten unserer Mitglieder können wir nicht akzeptieren", so Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der Gema. Mit dem Urteil erhoffen sich die Urheberrechts-Experten, der Musikpiraterie eine nachhaltige Breitseite verpasst zu haben. Denn obwohl in Zeiten des legalen Musikstreamings das illegale Downloaden von Musik abgenommen hat, erleidet die Musikindustrie immer noch hohen finanziellen Schaden durch Raubkopierer (Aktenzeichen 21 O 6197/14) .


