DSL-Vertrag: Fallstricke bei der Kündigung
Noch drei Monate für den Telefon- und Datenvertrag bezahlen, obwohl am neuen Wohnort gar kein DSL des bisherigen 'Lieferanten' angeboten wird? Für Verbraucher, die bisher über Vodafone Kabel Deutschland ins Internet gegangen sind, ist das Realität. Die Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale Bundesverband halten das für rechtswidrig. test.de erklärt, wie sich betroffene Kunden wehren können.
Noch drei Monate für den Telefon- und Datenvertrag bezahlen, obwohl am neuen Wohnort gar kein DSL des bisherigen "Lieferanten" angeboten wird? Für Verbraucher, die bisher über Vodafone Kabel Deutschland ins Internet gegangen sind, ist das Realität. Die Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale Bundesverband halten das für rechtswidrig. test.de erklärt, wie sich betroffene Kunden wehren können.
Für DSL-Verträge gibt es eine besondere gesetzliche Regelung: Danach haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht, wenn sie an einen Ort ziehen, an dem ihr Telefon- und Internet-Anbieter ihnen keinen Anschluss bieten kann: "Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt", heißt es im Telekommunikationsgesetz.
Vodafone Kabel Deutschland interpretiert das Gesetz so: Kommt die Kündigung wegen Umzugs, läuft der Vertrag ab Umzug noch drei Monate. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stiftung Warentest sehen das anders: Geht eine Kündigung wegen Umzugs beim Unternehmen ein, wird sie ab Monatsende nach drei Monaten wirksam. Und findet der Umzug erst später statt, dann wird die Kündigung erst zum Zeitpunkt des Umzugs wirksam.
Bisher gibt es erst ein einziges Urteil zu diesem Thema: Das Amtsgericht Köln urteilte genau so, wie die Verbraucherschutz-Juristen es für richtig halten. Trotzdem, so test.de, bleibe Vodafone dabei: Die Kündigung beginne erst mit dem eigentlichen Umzug. Die Folge: Betroffene DSL-Kunden müssen drei Monate doppelt zahlen - für den alten Vodafone-Kabel-Deutschland-Vertrag und den Vertrag des neuen DSL-Anbieters. Weil das Unternehmen bis dato hart blieb, hat der vzbv beim Landgericht Düsseldorf Klage eingereicht.


